Medizinstudierende
Beim Numerus clausus liegt die Hoffnung auf Karlsruhe
KARLSRUHE / BERLIN. Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd) begrüßt, dass sich das Bundesverfassungsgericht am 4. Oktober mit der Vergabe von Studienplätzen mit bundesweitem Numerus clausus befassen wird.
"Die Wartezeitquote muss dringend in ein anderes, geeigneteres Verfahren überführt werden, das geeignete Studienbewerber schon früher erkennt und ihnen den Zugang zum Medizinstudium ermöglicht", hieß es am Dienstag von Seiten der Studierenden.
Vergangene Woche war bekannt geworden, dass das Bundesverfassungsgericht mündlich zwei Richtervorlagen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen verhandeln wird. Dieses ist der Auffassung, dass auch mit durchschnittlichen Abiturnoten zumindest nach angemessener Wartezeit ein Medizinstudium möglich sein muss.
Auch Professor Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), hatte sich zustimmend geäußert und die Gelegenheit genutzt, erneut mehr Medizinstudienplätze zu fordern. Dringend notwendig sei eine Steigerung um zehn Prozent.
Ärzteverbände und Studierendenorganisationen hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht den NC für nicht mehr verfassungsgemäß erklären wird.
Der "Masterplan Medizinstudium 2020" sieht vor, bei der Zulassung zum Medizinstudium neben der Abiturnote auch Motivation, soziale und kommunikative Kompetenzen der Bewerber stärker einzubeziehen. Zuletzt hatten Mitte Juli die Bundesvertretung der Medizinstudierenden und der Medizinische Fakultätentag ein gemeinsames Konzept zur Ausgestaltung künftiger Auswahlkriterien vorgelegt. (aze)