Für gynäkologische Indikationen
Digitale Unterstützung in der Krebstherapie
Mit „Mika“ Können Ärzte erstmals eine DiGA zur Begleitung der Krebstherapie rezeptieren. Anwendung findet sie zuerst bei gynäkologischen Indikationen.
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Die Digitale Gesundheitsanwendung „Mika“ kann ab sofort von Ärzten bei bestimmten onkologischen Indikationen rezeptiert werden.
© Fosanis GmbH
Berlin. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind ab sofort auch eine Option in der onkologischen Versorgung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit der App „Mika“ die erste digitale Therapiebegleitung für Krebspatienten in sein DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Die App ist zunächst für die Anwendung bei den gynäkologischen Indikationen Ovarial-, Zervix- und Endometriumkrebs (ICD-10-GM-Codes C53-56) zugelassen.
Mika wurde vom Digital Health-Unternehmen Fosanis gemeinsam mit onkologischen Forschungseinrichtungen und Tumorzentren wie der Berliner Charité und dem Uniklinikum Leipzig entwickelt. Mit der App soll die therapiebegleitende Krebsbehandlung evidenzbasierte Informationen zu Krebserkrankungen gewinnen, heißt es in einer aktuellen Pressemittelung des Anbieters.
Sie begleite die Betroffenen mit wissenschaftlich erprobten Methoden und validierten Techniken des Therapie-Managements. Zum Programm gehören beispielsweise Bewegungstrainings, Ernährungs-Empfehlungen und Achtsamkeitsübungen. Ziel ist es, den Patientinnen ein selbstbestimmtes Leben mit der Krankheit zu ermöglichen. „Die Aufnahme von Mika ins DiGA-Verzeichnis ist nicht nur für uns ein enorm wichtiger Meilenstein, sondern ein essenzieller Schritt auf dem Weg zu einer besseren, zielgerichteten Versorgung von Krebspatienten“, sagt Dr. Gandolf Finke, Geschäftsführer der Fosanis GmbH. „Wir wollen Mika als DiGA auch Betroffenen weiterer Krebserkrankungen anbieten“, ergänzt er.
Onkologen können Mika über die neu geschaffene Gebührenordnungsposition 01470 („Zusatzpauschale für das Ausstellen einer Erstverordnung einer Digitalen Gesundheitsanwendung“) extrabudgetär abrechnen. Nach der EBM-Regelung bringt die Erst-Verordnung 2,00 Euro, also 18 Punkte. Ab 2023 wird die DiGA-Erstverordnung Bestandteil der Versichertenpauschale sowie der fachärztlichen Grundpauschale; die DiGA-Folgeverordnung gilt bereits jetzt als von Versicherten- und Grundpauschalen abgedeckt.