E-Card: Die Selbstverwaltung ist am Zug
In den vergangenen Tagen ist die E-Card wieder stärker ins Bewusstsein von Ärzten, Apothekern und Politik gerückt. Jetzt hat sich die Regierung eindeutig zu dem Projekt geäußert. Sie sieht zurzeit vor allem die Selbstverwaltung in der Pflicht.
Veröffentlicht:BERLIN. Seit knapp zehn Jahren wird über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) diskutiert. Und seit 2004 sollten Regierungsbeschlüsse, die mit Gesetzesänderungen verbunden waren, immer wieder für ein Vorankommen des IT-Großprojekts sorgen.
Fünf Jahre nach dem ursprünglich geplanten Einführungszeitpunkt bestehen bei Leistungserbringern im Gesundheitswesen und in der Öffentlichkeit noch immer viele Unklarheiten in Sachen eGK.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion gibt jetzt allerdings in vielen Fragen Aufklärung. Auch zu möglichen Sicherheitsmängeln bei der eGK (wir berichteten).
Die Pflichtenhefte lassen noch auf sich warten
Zunächst einmal geht die Regierung darauf ein, warum die Karte denn nun mit so wenigen Anwendungen und vor allem ohne die Online-Anwendungen startet. Gerade diese, so der Vorwurf der LINKEN, sollten doch nach einem Gutachten aus 2006 den Hauptnutzen der Karte liefern und dadurch für den finanziellen Ausgleich der Kosten sorgen.
Die Antwort der Regierung: Hier habe man auf die bisherigen Tests zur eGK und die Bestandsaufnahme des Projekts durch die Selbstverwaltung im vergangenen Jahr reagiert.
Ergebnis sei unter anderem, dass zunächst das online gestützte Versichertenstammdatenmanagement, der Notfalldatensatz, der elektronische Arztbrief (eArztbrief) sowie die elektronische Fallakte umgesetzt würden. Dabei sei die schrittweise Einführung der eGK von Beginn an gewollt und bei einem solch großen Projekt auch notwendig.
Mehr Arbeitsaufwand? Den soll es nicht geben
Mehr Arbeitsaufwand durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gerade für Praxen sieht die Regierung nicht. Ganz im Gegenteil, der Bürokratieaufwand nehme eher ab, weil etwa die Verständigung auf Schnittstellen und Formate dazu führe, dass Daten automatisiert übertragen werden könnten, die zuvor manuell bearbeitet werden mussten, schreibt die Bundesregierung an die LINKE. Für die Kassen sei interessant, dass die Karten online aktualisiert werden könnten, wo sie vorher physisch ausgetauscht werden mussten. Der verbleibende administrative Aufwand werde zudem dadurch kompensiert, dass medizinische Daten schneller und qualitativ besser verfügbar seien. Und dadurch verbessere sich wiederum die Behandlungsqualität.
Und warum kann die Karte im Basis-Rollout, der jetzt im Oktober startet, dann doch nicht mehr als die bisherige Krankenversichertenkarte? Weil die Pflichtenhefte für die Online-Anwendungen noch fehlen und hierzu noch die Tests laufen müssen.
Die verantwortlichen Stellen der Selbstverwaltung haben die Lastenhefte dafür - also die Anforderungen, die die Anwendungen erfüllen müssen - für Basis-Telematikinfrastruktur, eArztbrief, Versichertenstammdatenmanagement, eFallakte und Notfalldatensatz pünktlich zum 25. März vorgelegt.
Der weitere Zeitplan für die Vorlage der Pflichtenhefte und für die Testverfahren sei aber noch offen, erklärt Dr. Franz-Joseph Bartmann, Telematikbeauftragter der BÄK, im aktuellen "IT Kompakt".
Bartmann: "Somit ist auch noch ungeklärt, wann die freiwilligen Dienste auf der elektronischen Gesundheitskarte verfügbar sein werden." Die Pflichtenhefte beschreiben die Architektur sowie die funktionalen und sicherheitstechnischen Spezifikationen für die einzelnen IT-Komponenten.
Vor dem Online-Gang erfolgen weitere Tests
Für Ärzte und Apotheker ergeben sich hieraus zwei wichtige Dinge: Erstens: Die Online-Anwendungen werden vor ihrem Einsatz getestet. Zuständig für die Tests und deren Finanzierung sei die gematik, so die Bundesregierung. Und für diese Tests gelte die Maxime, dass alle Anwendungen ihre Funktionalität, Sicherheit und Praxistauglichkeit nachweisen müssten, bevor sie flächendeckend eingeführt würden.
Zweitens: Es bleibt dabei, dass die eGK offline startet. Womit auch die Frage der möglichen Sicherheitslücke bei den neuen Kartenlesern relativiert ist. Denn nur, wenn der Arzt die Geräte zusammen mit seinem Heilberufeausweis nutzt, könnte seine PIN eventuell über die Praxis-EDV auspioniert werden.
Das haben KBV und BÄK in einer gemeinsamen Pressemitteilung selbst erklärt. Dieser Einsatz und die PIN-Eingabe sind aber erst mit der Online-Phase nötig, vor der bei den Kartenlesern ohnehin Software-Updates aufgespielt werden müssen. Und bisher sind solche Angriffe auf die Arztsysteme auch nicht eingetreten.
Die Updates seien dann, so der GKV-Spitzenverband, vor einer notwendigen PIN-Eingabe längst installiert und würden jegliche Sicherheitslücken schließen. Dieses Vorgehen entspricht laut GKV-Spitzenverband dem ständigen Test- und Update-Verfahren, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen.
Der GKV-Spitzenverband ist sich zudem sicher, dass selbst wenn Ärzte schon heute die neuen Geräte für Dienste wie die Online-Abrechnung mit der KV nutzen, kein Sicherheitsproblem auftauchen könne. Denn hier sollte die PIN-Eingabe erst dann erfolgen, wenn das Gerät durch LED- oder Display-Anzeige signalisiere, dass der gesicherte Modus aktiviert sei.
Trotzdem verlangen KBV und nun auch noch einmal explizit Bartmann energisch, dass Sicherheitsmängel schnell nachzubessern sind. Das dürfte allerdings auch bei bereits ausgelieferten Geräten kein Problem sein, da dies mit einem Softwareupdate - wie KBV und BÄK selbst berichten - zu beheben sein sollte. Und das können die Praxen oder die Servicetechniker einfach aufspielen.
Auf das elektronische Rezept hingegen wird länger zu warten sein. Wie die Regierung an die Linksfraktion schreibt, müsse hierfür erst eine praxistaugliche und sichere Lösung entwickelt werden. In den Tests hatte sich vor allem gezeigt, dass das Ausstellen zu zeitaufwendig ist.
Zur Frage, welche Kosten die eGK insgesamt aufwirft, antwortet die Regierung wie folgt: Das hänge von den Entscheidungen der Selbstverwaltung ab, die den Fortlauf und die Anwendungen des Projekts bestimmen.