Werbung für Schwangerschaftsabbruch?

Landgericht Gießen verhandelt erneut über die Causa Hänel

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Gießen. Das Landgericht Gießen will am 12. Dezember erneut über den Vorwurf der verbotenen Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch gegen die Gießener Allgemeinärztin Christina Hänel verhandeln. Das Landgericht hatte im Oktober 2018 ein Urteil des Gießener Amtsgerichts gegen Hänel über 6000 Euro Geldstrafe bestätigt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte dieses Urteil jedoch mit Hinweis auf die zwischenzeitlich erfolgte Reform des einschlägigen Paragrafen 219a Strafgesetzbuch aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung an das Landgericht zurückverwiesen. Die große mediale Aufmerksamkeit um die Anklage Hänels hatte mit zur Liberalisierung des Paragrafen 219a beigetragen. (cw)

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