PKV

MLP kontert Kritik an Tarifwechselberatung

Werden Beratungen zum Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung bald Gerichte beschäftigen?

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KÖLN. Der Bund der Versicherten (BdV) hat das Unternehmen MLP wegen seiner Aktivitäten im Bereich der Tarifwechselberatung in der privaten Krankenversicherung (PKV) abgemahnt. Nach Einschätzung der Verbraucherorganisation ist die Tarifwechselberatung mit dem Berufsbild des Versicherungsmaklers nicht vereinbar. MLP hat eine andere Rechtsauffassung und sieht diese durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bestätigt.

Tarifwechselberater unterstützen PKV-Kunden gegen Honorar dabei, innerhalb ihres PKV-Unternehmens einen anderen Tarif zu wählen, viele von ihnen sind Versicherungsmakler.

"Die Tarifwechselberatung erfolgt losgelöst von der eigentlichen Versicherungsvermittlung", sagt BdV-Sprecherin Bianca Boss. Deshalb hält der Verband diese Tätigkeit für nicht zulässig. Der BdV hat dagegen Bedenken, wenn die Tarifwechselberater für Versicherte tätig werden, mit denen sie gar nicht in einem Maklerverhältnis stehen. Für unzulässig hält er auch, dass die Makler ihre Beratungstätigkeit von den Kunden bezahlen lassen. "Makler dürfen aber nur Provisionen von den Versicherungsunternehmen verlangen", sagt sie. Um in der Tarifwechselberatung aktiv sein zu können, benötigen die Makler nach Auffassung des BdV die Zulassung als Versicherungsberater.

Da MLP die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben hat, prüft der BdV jetzt, ob er vor Gericht geht.

"Die Kritik des BdV können wir nicht nachvollziehen", betont MLP-Sprecher Frank Heinemann. Das Unternehmen habe die Tätigkeit in der Tarifwechselberatung vorab rechtlich prüfen lassen, sagt er. Das Angebot richte sich explizit an Nicht-Kunden, die vereinbarte Servicepauschale werde nur im Erfolgsfall fällig.

MLP stützt seine Rechtsauffassung über die Zulässigkeit der Tarifwechselberatung auf ein Rundschreiben des DIHK aus dem Jahr 2014. Es gibt die bundesweit abgestimmte Position der Industrie- und Handelskammern zur Tarifwechselberatung wieder, den Aufsichtskörperschaften für Versicherungsvermittler.

Nach Einschätzung des DIHK kommt es nicht darauf an, ob der PKV-Vertrag über den Versicherungsmakler zustande gekommen ist, der die Tarifwechselberatung anbietet. Auch gegen die erfolgsabhängige Vergütung hat die Organisation keine Einwände.

Das Fazit des DIHK ist eindeutig: "Es ist aus gewerberechtlicher Sicht unbedenklich, wenn der Versicherungsmakler für den Versicherungskunden die PKV durch einen Tarifwechsel anpasst." (iss)

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