Implantate-Register-Gesetz
Koalition kassiert Spahns Bypass für den GBA
Union und SPD machen Weg für das Implantate-Register-Gesetz frei. Pläne für eine de facto Fachaufsicht über den GBA sind vom Tisch.
Veröffentlicht:BERLIN. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verzichtet auf das Recht, notfalls Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) einzukassieren. Im Gesetzentwurf, mit dem das Implantateregister geschaffen werden soll, wollte Spahn de facto eine Fachaufsicht für die Verfahren der Methodenbewertung installieren. Dieser weich gefasste Passus hätte dem Ministerium vielfältige Interventionsmöglichkeiten eingeräumt. Dies war insbesondere in der SPD, aber auch in Spahns eigener Fraktion, als Angriff auf die Selbstverwaltung kritisiert worden.
Im nun vorliegenden Konvolut von Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen wird die geplante Änderung des Paragrafen 94 SGB V kommentarlos aus dem Gesetzentwurf gekippt. Es hatte sich früh abgezeichnet, dass der Koalitionspartner sein Veto einlegen würde. Noch vergangene Woche hatte die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar in der Haushaltsdebatte des Bundestags erklärt, ihre Fraktion werde „jeden Angriff auf die Selbstverwaltung zurückweisen“. Modifiziert haben Union und SPD das Beschleunigungsverfahren für die Methodenbewertung im GBA. Zwei Jahre soll der Ausschuss dafür künftig Zeit haben. Zeichnet sich ein halbes Jahr vor Fristablauf ab, dass ein Beschluss nicht zustande kommt, sollen die unparteiischen GBA-Mitglieder gemeinsam einen eigenen Vorschlag vorlegen. Im Regierungsentwurf war diese Aufgabe noch allein dem GBA-Vorsitzenden zugeschrieben.
Erwin Rüddel, CDU-Gesundheitspolitiker und Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag, zeigt sich überzeugt, dass durch die Beschleunigung der Methodenbewertung die Patientenversorgung besser wird. Neue Methoden könnten so schneller in die Regelversorgung gelangen, sagte er der „Ärzte Zeitung“. „Wichtig ist mir dabei, dass das Modell der Methodenbewertung erhalten bleibt und nicht umgangen werden kann. Dass grundsätzlich Evidenz vor Schnelligkeit geht, trägt auch zum Schutz der Patienten bei“, so Rüddel.
Gestrafft wird die Methodenbewertung auch mit Blick auf die Einbeziehung externen Sachverstands. Künftig wird das IQWiG nur noch in einem Stellungnahmeverfahren zum Vorbericht Positionen der Fachwelt einbeziehen.
Gestrichen haben die Koalitionsfraktionen zudem die Bestimmung, dass der GBA die Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden so ausgestalten soll, dass möglichst viele Versicherte dabei versorgt werden können.
Jenseits von Spahns strittigen Bypass-Plänen für den GBA hat der Entwurf für das Implantateregister überwiegend Zustimmung erfahren. Die Kassen monierten bei der Anhörung im Juni, de facto würden allein die GKV-Versicherten für die Regelung eines Problems zur Kasse gebeten, das einzelne Unternehmen erst geschaffen hätten. Die Kosten für den Aufbau der Registerstelle und der Geschäftsstelle beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information werden auf 24 Millionen Euro taxiert, die laufenden Kosten pro Jahr auf drei Millionen Euro.