MDK-Reformgesetz

Spahn geht Neuorganisation der medizinischen Dienste an

Die Organisation der Medizinischen Dienste (MD) wird von Grund auf umgebaut. Gleichzeitig sollen die Prüfungen der Krankenhausabrechnungen durch die MD auf eine neue Grundlage gestellt werden – so der Plan von Gesundheitsminister Spahn.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Nach dem Entwurf des MDK-Reformgesetztes sollen künftig die 15 Medizinischen Dienste und der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) keine Arbeitsgemeinschaften mit den Kassen mehr bilden.

Nach dem Entwurf des MDK-Reformgesetztes sollen künftig die 15 Medizinischen Dienste und der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) keine Arbeitsgemeinschaften mit den Kassen mehr bilden.

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BERLIN. Bundesgesundheitminister Jens Spahn (CDU) nimmt nun die Organisation der Medizinischen Dienste ins Visier eines neuen Gesetzes. Der Entwurf des „MDK-Reformgesetzes“, den der Minister am Freitag seinen Ministerkollegen zur Abstimmung übermittelt hat, enthält zudem Vorschläge zur künftigen Prüfungen der Krankenhausabrechnungen durch den MDK und sieht weitere Eingriffe in die Selbstverwaltung vor.

Vertreter der Krankenhäuser haben Spahns Vorhaben in einer ersten Reaktion gelobt. „Dieses Gesetzgebungsvorhaben von Minister Spahn hat das Potenzial für eine fairere Prüfung der Krankenhausabrechnungen“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum Freitag in Berlin.

Die Abkopplung des medizinischen Dienstes von den Krankenkassen sei dafür ein wesentlicher Baustein. Es biete sich damit die Chance, dass bei den Prüfungen das Medizinische in den Mittelpunkt rücke, so Baum

So sollen MD und MDS arbeiten

Zu den Aufgaben der Medizinischen Dienste zählen unter anderen die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Grades der Bedürftigkeit von Menschen, die Überwachung der Pflegequalität (Pflegenoten), die Bearbeitung ihnen gemeldeter ärztlicher Behandlungsfehler, Tests neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, der Monitor der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie die Überprüfung von Krankenhausabrechnungen.

Künftig sollen die 15 Medizinischen Dienste und der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) keine Arbeitsgemeinschaften mit den Krankenkassen mehr bilden. Die MD sollen laut Gesetzentwurf ihre Aufgaben als eigenständige Körperschaften öffentlichen Rechts wahrnehmen. Der bisherige MDS, künftig MD Bund, soll die Richtlinien für diese Tätigkeiten vorgeben.

Dauerbaustelle Krankenhausabrechnung

Mit dem Gesetzentwurf geht Spahn auch die Dauerbaustelle Krankenhausabrechnungen an. Zwischen 2014 und 2018 ist die Zahl der Prüfungen von 1,9 auf 2,6 Millionen angewachsen. Aus Sicht der Medizinische Dienste ist jede zweite Abrechnung falsch. Mit dem Gesetz sollen die Krankenhäuser Anreize erhalten, regelgerecht abzurechnen. Künftig soll die Anzahl der Prüfungen in einem Krankenhaus von der Quote korrekter Abrechnungen abhängen. Viele korrekte Abrechnungen, weniger Prüfungen.

Die Serie von Eingriffen in die Organisation der Selbstverwaltung setzt sich fort. Das Gesetz regelt auch die Besetzung der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste neu. Sie werden ergänzt um Vertreter der Patienten und Pflegebedürftigen, der Verbraucher sowie der ärztlichen und pflegerischen Berufe. Wer hauptamtlich bei einer Krankenkasse arbeitet, darf nicht mehr gleichzeitig im Verwaltungsrat eines Dienstes tätig sein.

GBA-Sitzungen künftig im Internet

Auch den Gemeinsamen Bundesausschuss trifft es: Das oberste Gremium soll künftig seine öffentlichen Sitzungen im Internet übertragen und in einer Mediathek für den späteren Abruf speichern. Damit will Spahn die Transparenz der Entscheidungen des Gremiums verbessern.

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