Screening

Krebsfrüherkennungsgesetz – 2019 endlich umgesetzt?

Ein organisiertes Darmkrebs-Screening lässt weiter auf sich warten. Ein Grund dafür: Das dazugehörige Gesetz hängt im GBA fest.

Marco MrusekVon Marco Mrusek Veröffentlicht:
Einladungen sollen die Darmkrebsvorsorge-Raten befeuern.

Einladungen sollen die Darmkrebsvorsorge-Raten befeuern.

© SP-PIC / stock.adobe.com

LUDWIGSHAFEN. "Optimistisch" – so gibt sich Professor Jürgen Riemann im Bezug auf die Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Der Vorstandsvorsitzende der Stiftung LebensBlicke, die sich für die Prävention und Früherkennung von Darmkrebs einsetzt, hofft für das Jahr 2019 auf eine Umsetzung jenes Gesetzes, das eigentlich schon seit 2013 beschlossene Sache ist.

Doch umgesetzt sei das Gesetz noch immer nicht, monierte Riemann jüngst bei einer Veranstaltung in Ludwigshafen aus Anlass des Darmkrebsmonats März. Die Frist dazu sei seit fast zwei Jahren abgelaufen.

Für die Prävention von Darmkrebs besonders wichtig: Teil des KFRG soll ein organisiertes Screening auf der Basis eines bevölkerungsbezogenen Einladungsverfahrens zu einem Beratungsgespräch und einem Stuhlbluttest oder Koloskopie sein.

Bringen Einladungen die Wende?

Hier liegt in Deutschland noch einiges im Argen, Teilnahmeraten für die Früherkennungskoloskopie liegen dem Deutschen Krebsforschungszentrum zufolge bei 18 Prozent der männlichen und 34 Prozent der weiblichen Anspruchsberechtigten.

Experten hoffen, diese Rate mit dem Einladungsverfahren zu steigern. Dazu läuft im Moment auch ein Pilotprojekt der AOK Baden-Württemberg und Partnern, um die Vorteile eines Einladungsverfahrens zu untersuchen.

Wo hängt also das KFRG und damit auch das Einladungsverfahren fest? Die Antwort ist: im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Der Gesetzgeber hatte den Ausschuss mit der Ausarbeitung der Umsetzung bis April 2016 beauftragt.

In einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des GBA, Professor Josef Hecken, habe dieser Riemann versichert, darauf zu drängen, dass die Details der Umsetzung des KFRG bis spätestens Ende 2018 feststehen und das Gesetz dann 2019 in die Regelversorgung überführt werden könne, berichtete Riemann.

Besondere Rolle für Allgemeinmediziner

Dabei komme den Hausärzten eine besondere Rolle zu. Nicht nur sieht die Stiftung LebensBlicke Hausärzte als "Weichensteller für Darmkrebsvorsorge" in einem aktuellen Positionspapier. Riemann geht davon aus, dass Hausärzte noch stärker mit Patientenfragen zur Darmkrebsvorsorge konfrontiert werden, wenn die Umsetzung des KFRG kommt.

 Eine Möglichkeit, den vermutlich häufigeren Nachfragen zu begegnen, könne auch die Qualifizierung des medizinischen Fachpersonals zur Information über die Prävention darstellen, schlägt Riemann vor.

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