Impfgipfel
Merkel peilt Ende der Impf-Priorisierung im Juni an
Der Impfgipfel endete am Montagabend wie vorgesehen ohne Beschlüsse. Kanzlerin Merkel rechnet für Juni mit dem Ende der Corona-Impf-Priorisierung. Eine Verordnung soll die Bewegungsfreiheit von Geimpften und Genesenen erweitern.
Veröffentlicht:Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat ein mögliches Ende der Impfpriorisierung im Visier. „Ich gehe davon aus, dass wir spätestens im Verlauf des Juni die Priorisierung aufgeben“, sagte Merkel im Anschluss an die Gespräche von Bund und Ländern am Montagabend. Die Beratungen waren nach nur knapp drei Stunden Dauer ohne Beschlüsse zu Ende gegangen.
Nach Ende der Priorisierung könnten aber nicht alle sofort geimpft werden, warnte Merkel vor überzogenen Erwartungen.
Für Pragmatismus warb im Anschluss an die Pressekonferenz auch der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes Ulrich Weigeldt. Er forderte zudem Vorbereitungen auf den Tag der Freigabe ein. Es könne nicht sein, dass dann alle Nichtgeimpften gleichzeitig vor den Praxen stünden.
Neue Konflikte in Sicht
Die KBV-Vorstände fordern seit dem Einstieg der Arztpraxen Anfang April das Ende der Impfreihenfolge für den Moment, in dem ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.
Die Botschaft der Kanzlerin war klar: Die Impfkampagne schreitet voran. 80 Millionen Impfdosen würden alleine im zweiten Quartal erwartet. 65.000 Arztpraxen seien bereits am Start.
Wenn die Betriebsärzte ab Mai einsteigen sollen, eröffnen sich aber wohl neue Konfliktfelder. Die Betriebsärzte könnten zwar ganze Betriebe impfen. Die Belegschaften seien aber nicht gleichmäßig über das Land verteilt, sagte Merkel. Der Proporz zwischen den Ländern solle gleichwohl erhalten bleiben.
Länder nicht auf einer Linie
Was Organisation und Tempo des Impfens angeht, scheinen die Länder nicht auf einer Linie zu sein. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) betonte im Anschluss an den Gipfel die Bedeutung der Impfzentren. „Wir werden die Zentren noch lange brauchen“, sagte Müller. Es gebe noch große Gruppen, für die diese Infrastruktur bereitstehen sollte. Müller nannte ausdrücklich junge Menschen und Studierende.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) setzte andere Akzente. Es müsse Tempo gemacht werden. Das Einladungsmanagement der Impfzentren wirke aber eher bremsend. Deshalb solle stärker auf den Beitrag der Ärzte in den Praxen gesetzt werden. Den Ärzten müsse dann aber auch Spielraum gegeben werden.
Ganze Familien zu impfen, gehe nur ohne Priorisierung, sagte Söder. Gleiches gelte für das Impfen in Hotspots, wo die Priorisierung ja auch habe aufgegeben werden müssen. Um eine Prognose für den Sommerurlaub abzugeben, müsse der Pandemieverlauf im Juni abgewartet werden, zeigte sich Merkel skeptisch.
Mehr Rechte für Geimpfte
Eine offene Flanke der Politik ist die Rückverlagerung der Freiheitsrechte in die Bevölkerung. Wenn 50 Prozent der Bevölkerung zweimal geimpft sei und die Inzidenz auf 100 sinke, heiße das, dass im nicht geimpften Teil der Bevölkerung die Inzidenz bei 200 liege. „Dann bleiben die Risiken für das Gesundheitssystem bestehen“, sagte die Kanzlerin.
Die „Notbremse“ sei gerade eingerastet. Sie gehe daher nicht davon aus, dass die Hotels nun sofort für Geimpfte schon geöffnet werden könnten. Gleichwohl soll es für Geimpfte Erleichterungen geben, die nun zügig in einer Rechtsverordnung gegossen werden sollen.
„Es ist völlig absurd, dass Geimpfte Corona-Tests vorlegen müssten wie Nichtgeimpfte“, sagte Söder. Nach geltender Rechtslage müssen sie das beim Friseurbesuch oder in bestimmten Geschäften tun. Ansprüche auf Öffnung der Schwimmbäder oder Restaurants sollen aus der Impfung allerdings nicht abgeleitet werden.
Geimpft wie getestet
Die geplante Verordnung soll klar zwischen Geimpften, Genesenen und Getesteten unterscheiden. Für Geimpfte und Genesene sollen dieselben Ausnahmen eingeräumt werden, die nach derzeitiger Regelung für Getestete vorgesehen sind. Das betrifft Kontaktbeschränkungen wie Besuche im Altenheim, Einreisen oder den Besuch von Geschäften und Märkten.
Geimpfte: Als geimpft soll gelten, wer eine (Johnson & Johnson) oder zwei Impfungen (BioNTech, Moderna, AstraZeneca) mit in der EU zugelassenen Impfstoffen erhalten hat und seit der Zweitimpfung 14 Tage verstrichen sind. Als Nachweis sollen die Impfdokumente gelten, auch in digitaler Form.
Genesene: Für Genesene soll nach Ablauf von sechs Monaten, in denen sie wie Geimpfte behandelt werden können, eine Schutzimpfung ausreichen. So empfiehlt es die Ständige Impfkommission (STIKO). Um als genesen zu gelten, müssen Betroffene einen mindestens 28 Tage alten positiven PCR-Test nachweisen können.
Getestete: Als getestet gilt, wer einen negativen PCR-Test, einen vom BfArM gelisteten negativen (Antigen)-Schnelltest oder einen negativen (Antigen)-Selbsttest vorlegen kann. Die Nachweise sollen nur Leistungserbringer ausstellen dürfen.