Gynäkologie
Neue S2k-Leitlinie zur Geburtseinleitung veröffentlicht
Die Indikation zur Geburtseinleitung muss in jedem Einzelfall kritisch gestellt werden. Eine neue S2k-Leitlinie informiert über Voraussetzungen, Kontraindikationen und Risiken.
Veröffentlicht:Berlin. Für die Einleitung der Geburt ist eine neue S2k-Leitlinie veröffentlicht worden. Federführende Fachgesellschaften sind die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.
Eine Geburtseinleitung wird ja bei etwa 20 bis 25 Prozent aller Schwangerschaften vorgenommen, besonders, wenn der Weg zur natürlichen Geburt mit Komplikationen einhergeht und eine Indikation vorliegt. Daran erinnert die DGGG. Aus wissenschaftlicher Sicht sei die Evidenz aufgrund von mehreren Studien zur Geburtseinleitung hoch, es herrsche jedoch noch viel Unsicherheit bei diesem Thema vor.
Die Leitlinie biete zusammengefasste wissenschaftlich gestützte Handlungsempfehlungen, der Fokus liege auf Indikation, Methoden und generellem Management. Die Autoren der Leitlinie betonen, dass die Indikation für eine Geburtseinleitung in jedem Einzelfall kritisch gestellt werden muss. Es sollte sorgsam begründet sein, warum der natürliche Verlauf der Schwangerschaft medizinisch beeinflusst wird. Die vermuteten Vorteile müssen hierbei mit den möglichen Nachteilen abgewogen werden. Generell gelte, dass eine Geburtseinleitung dann durchgeführt wird, wenn durch diesen Eingriff ein besseres Geburtsergebnis für Mutter und Kind erreicht werden kann als bei einer abwartenden Haltung. Die Leitlinie informiert zu den Voraussetzungen für eine Geburtseinleitung, Kontraindikationen und Risiken.
Bei der Vorstellung der Leitlinie wurde auch über aktuelle Erkenntnis zur SARS-CoV-2-Pandemie informiert: Eine Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine Erkrankung mit COVID-19 stellen allein keine Entbindungsindikation dar. Eine relevante mütterliche Beeinträchtigung der Atemwege könne jedoch eine Entbindung erforderlich machen, erläutert Leitlinienkoordinator Professor Michael Abou-Dakn vom St. Joseph Krankenhaus in Berlin Tempelhof in der Mitteilung der DGGG.
Die Leitlinie gilt fünf Jahre bis zum 1. Dezember 2025 und ist auf der Webseite der AWMF mit der Registernummer 015 -B 088 zu finden. (eb)