Beschlussentwurf
STIKO-Entwurf: Corona-Impfung zunächst nur für bestimmte Ärzte
Auf diesen Entwurf haben viele gewartet: die STIKO-Empfehlung zur Corona-Impfung. Nun macht ein Entwurf die Runde – mit einer eindeutigen Liste der Personen, die geimpft werden sollen. Selbst für sie wird der Impfstoff zunächst nicht ausreichen.
Veröffentlicht:Berlin. In der ersten Impfempfehlung für eine COVID-19-Impfung werden wohl nur bestimmte Gruppen von Ärzten und Pflegekräften genannt werden. Das geht aus einem Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO) hervor, der am Montag in Berlin bekannt geworden ist.
Dem 62-seitigen Entwurf zufolge will die STIKO eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zunächst empfehlen für:
- Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen,
- Personen im Alter von ≥ 80 Jahren,
- Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen,
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen,
- Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie andere dort Tätige mit Kontakt zu den Bewohnern.
Nach Angaben der STIKO fallen alleine in diese Kategorie knapp neun Millionen Menschen bundesweit. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) war zuletzt davon ausgegangen, dass im Januar – so der erste Impfstoff zugelassen wurde – zunächst rund drei Millionen Impfdosen bereitstehen. Das würde für zunächst eineinhalb Millionen Bürger ausreichen.
Ausschließlich intramuskulär impfen!
Mitarbeiter staatlicher Sicherheitsorgane sowie generell alle Ärzte und Pflegekräfte werden damit nicht Teil der ersten COVID-19-Impfempfehlung sein. Sie sind Teil einer Rahmenempfehlung, die STIKO, Deutscher Ethikrat und Leopoldina Anfang November veröffentlicht hatten. Die Beschlussvorlage ist am Montag an diverse medizinische Fachgesellschaften gesendet worden. Sie haben bis zum Donnerstag, den 10. Dezember Zeit zur Stellungnahme.
Die jetzige Empfehlung beruht auf der Annahme, dass zuerst die Vakzine BNT162b2 von BioNTech zugelassen wird. Das Mainzer Unternehmen hatte bekanntlich von einer Impfeffektivität von 95 Prozent aus seiner Phase-III-Studie berichtet und daraufhin die bedingte Zulassung durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) beantragt.
Laut STIKO soll die Vakzine „strikt intramuskulär (i.m.) und keinesfalls intradermal, subkutan oder in-travaskulär“ verabreicht werden. Es sind zwei Impfdosen notwendig, die im Abstand von 21 Tagen (0-21) geimpft werden. Die Kommission betont, dass die Vervollständigung von Impfserien Vorrang hat vor der Impfung weiterer Personen. Die Impfzentren sollen dafür entsprechend Impfstoff zurücklegen. Außerdem soll die Impfserie immer mit dem gleichen Produkt abgeschlossen werden.
Unterbrechung bei zwischenzeitlicher Infektion
Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, müssen zunächst nicht geimpft werden. Unklar ist noch, ob ihnen später eine Impfung angeboten werden soll.
Allerdings muss laut STIKO vor der Impfung keine Corona-Diagnostik durchgeführt werden. Allerdings soll zunächst auf die zweite Impfdosis verzichtet werden, wenn ein Impfling sich nach der ersten Impfung infiziert.
Andere Impfungen, etwa gegen die Influenza, sollten im Abstand von 14 Tagen stattfinden. Als Nachbeobachtungszeit empfiehlt die STIKO mindestens fünf Minuten. Bei Risikopersonen, insbesondere jenen mit Gerinnungshemmung, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, (anaphylaktischen) Impfreaktionen in der Anamnese sollten 15 bis 30 Minuten beobachtet werden.
Patienten unter einer Antikoagulation sollten ebenfalls nur i.m. geimpft werden. Bei ihnen sollte eine sehr feine Kanüle verwendet werden (bspw. ≤ 23 G) und die Einstichstelle mindestens zwei Minuten fest komprimiert werden.
„Lebendige“ Impfempfehlung
Zeitgleich arbeitet das Bundesgesundheitsministerium an einer Corona-Impfverordnung. In der soll neben dem Anspruch auf eine kostenlose Corona-Impfung auch die Bescheinigung für Risikogruppen mittels Attest sowie die Mitfinanzierung der Impfzentren geregelt werden.
„ÄrzteTag“-Podcast
Was Impfzentren und Kneipen gemeinsam haben
Die STIKO betont, dass sie ihre Empfehlung regelmäßig aktualisieren will, und nennt sie selbst „Living Guideline“. Auch die Bundesregierung verweist darauf, dass eine Impfempfehlung erst nach der Zulassung möglich ist. Ein exaktes Priorisierungskonzept könne die STIKO erst aufstellen, wenn Details der Zulassung vorlägen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Montag in Berlin.
Das Zulassungsverfahren laufe derzeit noch und sei ergebnisoffen. Die Zulassung könne durchaus auch Informationen dazu enthalten, ob der Impfstoff für bestimmte Alterskohorten besser geeignet sei als für andere. Diese Informationen lägen der STIKO derzeit nicht vor.
Anpassungen womöglich nach Zulassung
Die STIKO hingegen schreibt in ihrem Entwurf, dass sie sehrwohl Studiendaten eingesehen habe. Sie habe am 3. Dezember „vertraulich den klinischen Phase-3-Studienbericht“ für BNT162b2 von BioNTech einsehen können, heißt es in einem Disclaimer. Und: „Die STIKO ... fand die vom Unternehmen seit dem 18.11.2020 öffentlich mitgeteilten Informationen zur Wirksamkeit und Sicherheit bestätigt.“
Kanzleramtsminister Helge Braun hatte in einem Interview am Wochenende angekündigt, dass mit ersten Impfungen aller Voraussicht nach erst Anfang Januar zu rechnen sei. Das korreliert mit den Angaben der EMA, die den 29. Dezember als möglichen Zeitpunkt der Zulassung genannt hat.
Wenn die Zulassung vorliege, könne die STIKO ihre abschließenden Empfehlungen aussprechen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Die wiederum benötige Gesundheitsminister Spahn für die Rechtsverordnung, auf deren Basis dann der Impfstart erfolgen könne.