Neue Corona-Impfempfehlung
STIKO will AZD1222 nur für Erwachsene bis 64 empfehlen
Schon vor EU-Zulassung hat die STIKO zur AstraZeneca-Vakzine entschieden: Nur 18- bis 64-Jährige sollen damit geimpft werden. Und die Priorisierung soll Ärzten mehr Möglichkeiten eröffnen.
Veröffentlicht:Berlin. Noch an diesem Freitag könnte es eine Empfehlung des Expertengremiums der EU-Arzneibehörde EMA für eine Zulassung des Impfstoffs AZD1222 von AstraZeneca geben. Möglicherweise wird die Vakzine dann nur für 18- bis 64-Jährige zugelassen, wird spekuliert. Die Evidenz für die Wirksamkeit in höherem Alter ist nämlich wackelig.
So sieht es auch die Ständige Impfkommission (STIKO): Wegen nicht ausreichender Daten in höherem Alter, soll der AstraZeneca-Impfstoff, anders als die mRNA-Vakzinen, „in den Priorisierungsstufen jeweils nur den Personen angeboten werden, die 18–64 Jahre alt sind“, so das Gremium in einem „Beschluss zur 2. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung“. Das noch nicht veröffentlichte Papier liegt der „Ärzte Zeitung“ vor.
Patienten mit Demenz in Prio 2
Auf der ersten Stufe gehören dazu Pflegeheimbewohner dieser Altersgruppe sowie medizinisches Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko, Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen, Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie allgemein Personal in Pflegeheimen mit Kontakt zu Bewohnern.
Auf der zweiten Stufe (bisher wird hier noch nicht geimpft!) kommen hinzu: Menschen mit Downsyndrom, medizinisches Personal mit hohem Expositionsrisiko, Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung in Institutionen sowie Personal in der ambulanten oder stationären Versorgung solcher Menschen.
Schutz für chronisch Kranke ist erst ab der dritten Stufe vorgesehen, wie Patienten mit schlecht eingestelltem Diabetes, Adipositas, Krebs, KHK, Herzinsuffizienz, Hypertonie, Lungenleiden, Z.n. Apoplex, psychiatrischen Erkrankungen. Die STIKO betont, dass Ärzte in Einzelfällen auch weitere Menschen priorisieren können.
Angebot für Schwangere nur in Einzelfällen
Beispiele: Bei einem Patienten kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr oder nicht mehr gleich wirksam geimpft werden (etwa vor Chemotherapie) oder bei Tätigkeiten oder Lebensumständen mit nachvollziehbarem, „unvermeidbar sehr hohem Infektionsrisiko“.
Bei sehr alten Menschen oder Patienten mit progredienten Leiden und schlechtem Allgemeinzustand sei vor Impfung das Nutzen/Risiko-Verhältnis sorgfältig abzuwiegen, so die STIKO. In der Schwangerschaft ist die Impfung kontraindiziert, Schwangeren mit Vorerkrankungen und hohem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe kann der Schutz in Einzelfällen angeboten werden.
Die Wirksamkeit von AZD1222 bei 18- bis 64-Jährigen bewertet die STIKO als gleichwertig zu den mRNA-Vakzinen. Und: Begonnene Impfserien müssen mit demselben Produkt abgeschlossen werden.