Kommentar – Schadstoffbelastung

Streitpunkt Grenzwerte

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Es gibt Geschichten, die ratlos machen. Seit Monaten werden aufgrund hoher Schadstoffbelastungen an einigen Messpunkten der Republik Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge ausgesprochen.

Die Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxidverbindungen bleiben dennoch ein Streitpunkt. Angeheizt wird die Diskussion jetzt durch ein Statement von Lungenfachärzten, die Zweifel an der These anmelden, dass die in Problemzonen erhöhten Werte gesundheitsgefährdend seien.

Wie bitte? Solange eindeutige Belege durch Studien fehlten, seien die EU-Vorgaben unsinnig, sagen die Fachärzte. Die Gruppe der Wissenschaftler um den Ex-Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP), Dieter Köhler, spricht von systematischen Fehlern bei der Interpretation der Daten. Faktoren, wie Alkohol und Tabakkonsum bei Anwohnern belasteter Zonen würden wenig bis gar nicht berücksichtigt.

Das ist bekannt, ebenso wie die Erkenntnisgrenzen epidemiologischer Studien. Was bleibt? Verunsicherung bei Verbrauchern und Politikern. Übrigens: Es war die DGP, die im Dezember noch eine Absenkung der EU-Grenzwerte gefordert hat...

Lesen Sie dazu auch: Luftbelastung: Pneumologen kritisieren Grenzwerte für Fahrverbote

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 25.01.201914:18 Uhr

"Wetten, dass"!

Die Umwelt-Messstationen nach einheitlichen europäischen Richtlinien niemals auch nur in der Nähe von Stahlwerken und anderen Industrieanlagen platziert werden dürfen:

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luftmessnetz-wo-wie-wird-gemessen
"Grundsatz der Luftqualitätsüberwachung

Grundprinzip der europäischen Richtlinie ist es, die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit überall sicherzustellen. Ausgenommen von dieser Anforderung sind lediglich Bereiche, zu denen die Öffentlichkeit keinen Zugang hat (z.B. Autotunnel) und es keine festen Wohnunterkünfte gibt, Industriegelände und Fahrbahnen. Die Messstationen sind deshalb so aufzustellen, dass sie die höchsten Konzentrationen erfassen, denen die Bevölkerung ausgesetzt ist. Für Schadstoffe - wie z.B. Stickstoffdioxid - die überwiegend aus dem Verkehr stammen, wird diese Forderung mit Messstationen an viel befahrenen Straßen in Städten (so genannten verkehrsnahen Messstationen) erfüllt. Aus diesen Daten lässt sich durch einfache Abschätzungen auf die räumliche Ausdehnung der Belastung bzw. auf andere belastete Straßen schließen. Neben der Forderung, am Ort der höchsten Belastung zu messen, sollen zudem Konzentrationsdaten erhoben werden, die für die Exposition der Bevölkerung allgemein repräsentativ sind. Dies erfolgt an Messstationen in typischen städtischen Wohngebieten, so genannten städtischen Hintergrundmessstationen. (Anlage 3 A und B der 39. BImSchV)" ...

"Lage der Messstationen
Neben dem Grundprinzip, am Ort der höchsten Belastung zu messen, macht die Richtlinie konkrete Vorgaben zum Abstand verkehrsnaher Messstationen zur nächsten Kreuzung, zum Fahrbahnrand, zu Gebäuden, zu den Anströmungsbedingen und auch zur Höhe der Messeinlassöffnung (dort wird die zu untersuchende Luft angesaugt). Demnach soll eine verkehrsnahe Station z.B. nicht weiter als 10 Meter vom Fahrbahnrand und mindestens 25 Meter entfernt von einer verkehrsreichen Kreuzung aufgestellt werden. Zusätzlich müssen jedoch auch Störfaktoren (z.B. Bäume, Balkone), Sicherheit, Zugänglichkeit, Stromversorgung und Telefonleitungen, Sichtbarkeit der Messstation in der Umgebung, Sicherheit der Öffentlichkeit und des Betriebspersonals bei der Standortwahl berücksichtigt werden. (Anlage 3 C der 39. BImSchV)" ...


Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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