Verbraucheramt gibt Entwarnung zu Bisphenol A
BERLIN (eb). Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht keine Gesundheitsgefährdung durch Bisphenol A. Jedenfalls nicht, solange die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2007 festgelegte tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von 0,05 mg Bisphenol A pro Kilogramm Körpergewicht eingehalten werde, teilt das BfR mit. In einer Studie waren erhöhte Bisphenol-A-Werte mit einem erhöhten KHK- und Diabetesrisiko assoziiert (wir berichteten).
Bisphenol A sei toxikologisch gut untersucht. Es sei nur gering akut giftig, es gebe keine Hinweise auf eine Krebs auslösende Wirkung, so das BfR. Bisphenol A gehöre aber zu einer Gruppe von Substanzen, die schwach östrogen wirken können. Im menschlichen Körper wird Bisphenol A jedoch schnell in ein Stoffwechselprodukt umgewandelt, das keine östrogene Wirkung mehr hat und über die Nieren ausgeschieden wird. Hierin besteht ein wesentlicher Unterschied zu Nagetieren: Sie scheiden Bisphenol A wesentlich langsamer aus, so dass im Tierversuch eine hormonelle Wirkung des Stoffes beobachtet worden ist.Bisphenol A ist eine Ausgangsverbindung zur Herstellung von Kunststoffen und Kunstharzen und damit in zahlreichen verbrauchernahen Produkten enthalten. Verbraucher kommen bei-spielsweise über Trinkbecher, Aufbewahrungsboxen und Babyfläschchen aus Polycarbonat damit in Kontakt. Beschichtungen von Getränke- und Konservendosen können ebenfalls Bisphenol A freisetzen. Geringe Mengen des Stoffes können aus diesen Gegenständen in Lebensmittel übergehen und so von Verbrauchern aufgenommen werden.
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