Petition
207.000 Unterschriften gegen das Intensivpflegegesetz
Initiatoren einer Online-Petition gegen das umstrittene Intensivpflege- und Rehagesetz haben in Berlin protestiert. Eine ganze Reihe von Behinderten- und Betroffenenverbänden wehrt sich gegen einen Passus im Gesetzentwurf.
Veröffentlicht:Berlin. Zwei Tage vor der Abstimmung im Bundestag wurden mehr als 207.000 Unterschriften einer Online-Petition gegen das Intensivpflege- und Rehagesetz in Berlin an Politiker von SPD, Grünen, FDP und der Linken überreicht.
Eine ganze Reihe von Behinderten- und Betroffenenverbänden wehrt sich gegen einen Passus im Gesetzentwurf, der vorsieht, den Ort der Pflege eines Betroffenen auch gegen seinen Willen bestimmen zu können.
SPD in der Zwickmühle
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Bärbel Bas, sagte bei der Übergabe: „Wir haben wichtige Sätze, die gefordert wurden, hinein verhandelt und zwar den Satz, dass berechtigten Wünschen der Versicherten zu entsprechen ist.“
Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, Corinna Rüffer, kündigte an, dass Gesetz notfalls auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen, wenn bis Donnerstag keine Lösung gefunden werde. 46 Wochen hätten Menschen dafür demonstrieren müssen, dass sie zu Hause gepflegt werden. Das sei „eine ganz peinliche Nummer“.
„Liebe Abgeordnete der SPD, Finger weg von der Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen! Fallt am Donnerstag nicht um, sondern verteidigt die Grundrechte der Betroffenen“, forderte Jens Matk, Vorstand des ALS-Mobil e.V., der die Petition gestartet hat.
Hilfe kommt von Oppositionsparteien
Seit Monaten protestieren Betroffene online und auf der Straße gegen den drohenden „Heimzwang“. Grüne, FDP und Linke haben zu dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht.
Die eventuelle Heimunterbringung gegen den Willen des Betroffenen wird im Gesetzentwurf mit eventuellen Qualitätsmängeln bei der Pflege begründet. Im Änderungsantrag heißt es dazu: Stelle der Medizinische Dienst Mängel fest, sorge die Krankenkasse für Abhilfe am Ort der Leistungserbringung – also zu Hause. (chb)