Todkranke Patienten

Behörde weist Sterbewillige konsequent ab

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BERLIN. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat bislang alle Anträge von schwerkranken Patienten, ein Medikament zur Selbsttötung erwerben zu dürfen, abgelehnt.

Seit März 2017 sind bei der Behörde insgesamt 129 Anträge eingegangen, teilt die Regierung auf eine Anfrage der FDP im Bundestag mit. 99 Anträge wurden abgelehnt, 19 Widersprüche zurückgewiesen.

Ein weiterer Widerspruch wurde zurückgezogen, ein weiteres Verfahren läuft noch. Sieben Klagen gegen BfArM-Bescheide sind noch beim Verwaltungsgericht Köln anhängig, die Verhandlungen sind für den November terminiert.

Am 2. März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, das unheilbar Kranken in einer extremen Notlage die Erlaubnis nicht versagt werden dürfe, Natrium-Pentobarbital zu erwerben. Die Bundesregierung indes verweist auf die Lebensschutzorientierung im Grundgesetz, sodass es nicht Aufgabe des Staates sein könne, eine Selbsttötung aktiv zu unterstützen.

Weitere Anträge eingegangen

Trotz der ablehnenden Bescheidpraxis sind seit Februar sieben weitere Anträge von Patienten eingegangen – insoweit sie bereits beschieden wurden, wiederum ohne Erfolg.

Bis Ende dieses Jahres wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu mehreren Verfassungsklagen gegen den Paragrafen 217 Strafgesetzbuch erwartet.

Die Karlsruher Richter hatten sich bei der mündlichen Verhandlung kritisch mit den praktischen Problemen des Verbots der geschäftsmäßigen Sterbehilfe auseinandergesetzt. Man werde den Handlungsbedarf, der sich aus dem Karlsruher Urteil ergibt, prüfen, wenn es vorliegt, so die Regierung. (fst)

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