Infektionsschutzgesetz
Bundesrat macht Weg frei für Corona-Pläne der Ampel
Die Länder haben den Corona-Plänen der Ampel-Fraktionen nun doch zugestimmt. Doch die Kritik bleibt: Der Instrumentenkasten reiche nicht aus, um die vierte Welle zu brechen. Die Härte der Maßnahmen entscheidet sich anhand eines neuen, einheitlichen Kriteriums.
Veröffentlicht:Berlin. Mitten in der vierten Corona-Welle hat der Bundesrat nach langem Ringen grünes Licht für neue Corona-Auflagen gegeben. Die Länder stimmten am Freitag einstimmig für das umstrittene, von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Infektionsschutzgesetz. Das bedeutet 3G am Arbeitsplatz, in Bussen und Zügen, aber vorerst keine Ausgangsbeschränkungen und flächendeckende Schulschließungen mehr.
Die Union hatte ursprünglich mit einer Blockade gedroht: Der neue „Instrumentenkasten“ schränke die Möglichkeiten der Länder zu stark ein und reiche nicht zum Brechen der Infektionswelle, hatten CDU-Politiker kritisiert. Nach einer Bund-Länder-Runde am Donnerstag zeichnete sich jedoch ein Kompromiss ab: Das Gesetz der Ampel-Parteien soll bereits in drei Wochen evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert werden.
Union: Falsche und gefährliche Pläne
Das sei der Grund, warum man dem Gesetz im Bundesrat überhaupt zustimmen könne, machten mehrere Ministerpräsidenten unionsgeführter Länder klar. Inhaltlich seien die Pläne der Ampel-Parteien falsch und gefährlich, sagte der Ministerpräsident von Hessen, Volker Bouffier (CDU). SPD, Grüne und FDP hätten sich geirrt – aber nicht die Größe, das einzugestehen.
Die Unions-Länder stimmten jetzt nur zu, um zu verhindern, dass man am Ende ganz ohne Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen dastehe, machten Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (beide CDU) klar.
Das Infektionsschutzgesetz beinhaltet unter anderem 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen. Hier wären dann jeweils Nachweise über Impfung, Genesung oder negativen Test nötig. Für Pflegeheime und Kliniken sind Testpflichten für Beschäftigte und Besucher vorgesehen. Außerdem kehrt die Homeoffice-Pflicht zurück. Wer Impfpässe fälscht, kann härter bestraft werden.
Flächendeckende Schließungen von Schulen nicht mehr möglich
Weiterhin möglich sind demnach auch Kontaktbeschränkungen, Vorschriften zum Abstand halten, die Maskenpflicht und auch Zutrittsbeschränkungen nur auf Geimpfte und Genesene (2G).
Auf der anderen Seite aber sollen etwa flächendeckende Schließungen von Schulen, Kitas, Betrieben und Geschäften künftig nicht mehr möglich sein. Nur einzelne Einrichtungen mit besonders hohen Infektionszahlen können geschlossen werden, nicht aber etwa alle in einem Landkreis oder gar einem Bundesland. Auch Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsmöglichkeiten und Schließungen von Restaurants sind mit dem neuen Gesetz tabu.
Kommentar zur Corona-Pandemie
Die epidemische Lage ist und bleibt eine „Epidemische Lage“
Das hält die Union für riskant. Es könne nicht sein, dass etwa die flächendeckendere Schließung der Gastronomie nicht mehr möglich sei, sagte Wüst am Donnerstagabend. Außerdem dürfe die derzeitige Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen, die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, nicht einfach auslaufen. Das sei ein „fatales Signal an die Bevölkerung“, sagte auch Bouffier.
Viele Entscheidungen liegen nun bei Länder-Parlamenten
Dieser Ausnahmezustand gibt den Landesregierungen bisher die Möglichkeit, auf einfachem Verordnungsweg weitreichende Schritte zu ergreifen. Nach dem Willen der Ampel-Fraktionen sollen künftig über viele Fragen die Landesparlamente entscheiden, etwa über Einschränkungen von Kultur- und Sportveranstaltungen.
In den kommenden Wochen kommen vor allem auf Ungeimpfte ohnehin bereits Einschränkungen zu. Bund und Länder beschlossen am Donnerstag, dass sie künftig überall da keinen Zutritt zu Freizeitveranstaltungen, Gastronomie und Hotels mehr haben, wo eine bestimmte Anzahl an Corona-Patienten ins Krankenhaus eingewiesen wird. Die meisten Länder reißen diesen Schwellenwert schon jetzt. Hier soll künftig 2G gelten, also Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene.
Die Bundesländer baten den Bund zudem, in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Impfpflicht für alle einzuführen, die Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben. Der Bund wolle darüber in Kürze entscheiden, kündigte die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an. Auch die Kontrollen der Impf- und Testnachweise sollen verschärft werden.
Festlegungen von Länder-Chefs und Merkel
Bei ihrer Sitzung am Donnerstagabend hatten sich die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin unter anderem auf diese Ziele verständigt:
- Impfzentren: Der Bund sagt zu, Impfzentren und andere über die Länder organisierte Impfmöglichkeiten bis Ende Mai 2022 finanziell zu unterstützen.
- 3G im Job: Am Arbeitsplatz dürfen nur genesene, geimpfte oder getestete Personen tätig sein (3G-Regelung). Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen.
- 3G im ÖPNV: Auch im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs soll zusätzlich zur Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Kriterium Hospitalisierungsinzidenz: Die Hospitalisierungsinzidenz wird als bundeseinheitliches Kriterium eingeführt. Der Wert beschreibt die Zahl der Menschen pro 100.000 Einwohner, die in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Infektion stationär aufgenommen werden mussten. Der Wert lag bundesweit am Donnerstag bei 5,3. Wenn der Schwellenwert 3 überschritten wird, gilt für den Zugang zu Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Sportveranstaltungen eine flächendeckende 2G-Regelung. Bei der Überschreitung des Schwellenwerts von 6 wird auch von Geimpften und Genesenen zusätzlich ein negatives Testergebnis verlangt (2G plus). Spätestens wenn der Schwellenwert 9 überschritten wird, können die Länder im Rahmen einer Öffnungsklausel von noch weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes Gebrauch machen.
- Bürgertests: Bürgertests werden wieder kostenlos, die Kosten übernimmt der Bund.
- Pflegekräfte: Pflegekräfte sollen erneut einen Bonus erhalten. Die Länder bitten den Bund, die Kosten dafür zu übernehmen. (dpa/fst)