Studie
Krankenkassenfinanzen steuern auf Rekorddefizit zu
Die Gesetzliche Krankenversicherung läuft in ein Rekorddefizit. Es geht ausweislich eines aktuellen Gutachtens um bis zu 35 Milliarden Euro im Jahr 2025. DAK-Chef Andreas Storm fordert eine Neubewertung der versicherungsfremden Leistungen.
Veröffentlicht:Berlin. Den gesetzlichen Krankenkassen droht in der kommenden Legislaturperiode ein Rekorddefizit. Eine im Auftrag der DAK-Gesundheit erstellte Studie des Berliner IGES-Instituts kommt zu dem Ergebnis, dass die Finanzierungslücke je nach Berechnungsgrundlage der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2025 zwischen knapp 23 und 35 Milliarden Euro liegen könnte.
Der rechnerische Zusatzbeitrag für die Krankenkassen müsste dann auf zwischen 2,6 und 3,3 Prozentpunkte steigen, so die IGES-Analyse. „Die aufgehende Finanzlücke bedroht die Handlungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung“, sagte DAK-Chef Andreas Storm am Montag. Wenn nicht bald gehandelt werde, drohe schon für das Jahr 2023 der „historisch größte Beitragssprung“ jemals. Der würde in einer Verdoppelung des aktuellen rechnerischen Zusatzbeitrages von 1,13 auf 2,29 Prozentpunkte bestehen.
Storm: Es besteht Handlungsbedarf
Tatsächlich steht der Anhebung der Zusatzbeiträge die Sozialgarantie im Weg. Die besagt, dass die Beiträge für die Sozialversicherungen die 40 Prozent-Grenze nicht überschreiten dürfen. „Es besteht dringender Handlungsbedarf“, sagte Storm.
Storm forderte die Regierung auf, die Finanzlage aller Sozialversicherungen zu analysieren und jeweils versicherungsfremde Leistungen zu definieren und richtig zuzuordnen. Das IGES-Institut beziffert in seiner Analyse die bei der Krankenversicherung abgerechneten Fremdleistungen auf ein jährliches Volumen von mehr als 40 Milliarden Euro. Der aktuell regulär eingerechnete Ausgleichsbetrag beträgt 14,5 Milliarden Euro.
Als versicherungsfremd gelten zum Beispiel beitragsfreie Mitversicherungen von Kindern und Ehepartnern, aber auch das Erziehungs- und Mutterschaftsgeld, die zusammen derzeit rund 33 Milliarden Euro im Jahr ausmachen. Als weiterer Posten von knapp zehn Milliarden Euro werden in der GKV die nicht kostendeckenden Beiträge der Arbeitsämter für die Bezieher von Arbeitslosengeld II angeführt.
Mit dem in der vergangenen Woche beschlossenen Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat der Bundestag für das laufende Jahr einen Zuschlag von sieben Milliarden Euro genehmigt. Der Gesundheitsminister kann darüber hinaus erkannten Bedarf in Absprache mit dem Finanzminister und dem Bundestag auch nachträglich noch geltend machen.
Über den möglichen Zusatzbedarf wollen sich der GKV-Spitzenverband und das Gesundheitsministerium noch Ende August verständigen. Der Bundestag könnte dann Anfang September entscheiden, bevor der Schätzerkreis im Oktober seine Prognose abgibt.
Gesetzgebung als Kostentreiber
Verantwortlich für die aufwachsenden Defizite in den kommenden Jahren sind in erster Linie höhere Ausgaben für die ambulante und stationäre Versorgung. Diese seien auf die Alterung der Gesellschaft und den medizinisch-technischen Fortschritt zurückzuführen. Auch Gesetze wie das Terminservicestellen- und Versorgungsgesetz (TSVG) und das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) aus dem Hause Spahn spielten eine Rolle, sagte Martin Albrecht.
Die Ausgaben für die ärztliche Behandlung hätten stark zugenommen. Woher dieser Anstieg komme, sei noch nicht ausreichend transparent, sagte Albrecht. Die Pandemie sei nicht der Hauptkostentreiber. Für deren Kosten komme vor allem der Steuer- nicht der Beitragszahler auf.
Dulger: „Diese Zahlen sind ein Alarmsignal“
Andreas Storm forderte von der nächsten Regierung eine „klare Analyse“ des Handlungsbedarfs im Leistungsbereich. Es müsse die Frage beantwortet werden, mit welchen Zielen eine Modernisierung im stationären Sektor angegangen werde solle. Der Investitionsstau an dieser Stelle müsse aufgelöst und die Aufteilung der Finanzierung zwischen GKV und Ländern geprüft werden.
„Diese Zahlen sind ein Alarmsignal“, meldete sich Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger am Montag zu Wort. Direkt nach der Bundestagswahl seien Reformen in allen Zweigen der Sozialversicherung vonnöten. Die 40-Prozent-Grenze bei den Sozialabgaben müsse gehalten werden. Dulger forderte einen „verlässlichen und ausreichenden“ Zuschuss aus Steuermitteln für die Krankenkassen. Kostendruck aus der Versorgung nehmen lasse sich durch eine Stärkung des Wettbewerbs und konsequentes Versorgungsmanagement, sagte Dulger. Kassen sollten verstärkt Selektivverträge schließen dürfen.