Bundesrat
Länder zerpflücken Gröhes Klinikreform
Vor der Beratung des Bundesrats am Freitag wird massiver Unmut über die Gesetzesvorlage laut.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Krankenhausreform ist ein heißes Eisen: Im Bundesrat werden mehrere Landesregierungen am Freitag ihre Positionen zum Entwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) darlegen.
Das Lob wird spärlich ausfallen, machte Baden-Württembergs Gesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD) klar und nannte die Vorlage Gröhes "unausgewogen und unausgegoren". Die Landesregierung hat mehrere Änderungsanträge vorgelegt, die beim Bundesratsplenum am Freitag eingebracht werden.
Darin wehrt sich grün-rote Regierung gegen den im Gesetzentwurf geplanten Wegfall des Versorgungszuschlags ab 2017. Dies würde den Krankenhäusern im Südwesten 60 Millionen Euro pro Jahr entziehen, warnte Altpeter. Diese Summe entspreche den Ausgaben für 1000 Pflegestellen, verdeutlichte die Ministerin.
Die Landesregierung fordert, den Versorgungszuschlag "vollständig in den Landesbasisfallwert zu überführen". Es gehe nicht an, dass ein Krankenhaus darauf angewiesen ist, "zusätzliche Patienten zu behandeln, um die steigenden Kosten für den bestehenden Personalstamm zu finanzieren", heißt es zur Begründung.
Um den Personalbestand bangt Altpeter auch angesichts der Vorschrift, beim Krankenhausentgelt müsse künftig die "Produktivitätsentwicklung" berücksichtigt werden: "Wo sollten die unterfinanzierten Kliniken Produktivitätsreserven erwirtschaften, wenn nicht bei den Personalkosten?" Unter dem Strich müsse für die Kliniken eine "echte und dauerhafte Verbesserung der Betriebskostenfinanzierung herauskommen", verlangte Altpeter.
Auch Bayern wehrt sich in einem eigenen Antrag gegen den geplanten Wegfall des Versorgungszuschlags, der bundesweit ein Volumen von rund 500 Millionen Euro hat. Zusätzlich will Bayern die Krankenhäuser mit Blick auf die ambulante Notfallversorgung institutionell stärken.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft solle Sitz und Stimmrecht im Bewertungsausschuss erhalten, sofern es um die Vergütung der ambulanten Notfallversorgung geht, fordert Bayern. Die Bedeutung der Krankenhäuser in diesem Bereich habe in den vergangenen Jahren stetig zugenommen, heißt es zur Begründung.
Auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat umfangreich zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Über seine Empfehlungen wird ebenfalls am Freitag abgestimmt. Darin warnt der Ausschuss unter anderem, Selektivverträge dürften nicht die Landeskrankenhaus-Planung unterlaufen.
Auch Baden-Württemberg spricht sich dagegen aus, dass Kassen durch Selektivverträge "erstmals ein direktes Vetorecht über die Planungs- und Investitionsentscheidung des Landes erhalten."