Petitionsbericht
Mehr Petitionen – Gesundheit und Pflege treiben die Bürger um
1758 Eingaben zu den Themen Gesundheit und Pflege haben den Petitionsausschuss 2019 erreicht – ein Plus von elf Prozent im Vergleich zum Jahr davor.
Veröffentlicht:Berlin. Der Petitionsausschuss des Bundestags ist im Vorjahr einmal mehr der Sorgenbriefkasten für viele Bürger gewesen. Insgesamt erreichten den Ausschuss 13 .529 Eingaben, ein Plus von 2,5 Prozent im Vergleich zu 2018.
Auch auf der elektronischen Plattform beteiligten sich mehr Bürger an der Mitzeichnung einer Petition. Zu den 926 im Internet veröffentlichten Petitionen im Jahr 2019 wurden mehr als eine Million Mitzeichnungen registriert, auch dies ein deutlicher Zuwachs (2018: 685 .000). Das geht aus dem Jahresbericht des Petitionsausschusses hervor, der am Donnerstag im Bundestag debattiert worden ist.
14 Petitionen wurden öffentlich verhandelt
14 Petitionen, die besonders hohe Unterstützungszahlen verzeichnet haben, wurden in öffentlichen Sitzungen des Ausschusses verhandelt. Drei von ihnen betrafen Gesundheits- und Pflegethemen: das Termin- und Servicegesetz (TSVG), Übergangsregelungen für Psychotherapeuten in Ausbildung sowie die Absicherung des finanziellen Risikos im Falle der Pflegebedürftigkeit.
Auf den Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums entfielen knapp 13 Prozent aller Eingaben. Das entspricht dem dritthöchsten Wert aller Bundesministerien. Die 1758 Petitionen bedeuten einen deutlichen Zuwachs von mehr als elf Prozent im Vergleich zu 2018 (1485).
Viele der Eingaben betrafen Patientenrechte, Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie zum Leistungskatalog der Kassen. Den Petenten konnte der Ausschuss in unterschiedlichem Maße entsprechen:
Methadon zur Behandlung von Krebserkrankungen: Der Ausschuss unterstützte diese Eingabe und hat sie als Material dem Bundesforschungsministerium überwiesen. Der Ausschuss verwies darauf, dass in einer mit 1,6 Millionen Euro geförderten Studie nunmehr die Wirksamkeit von Methadon bei Patienten mit fortgeschrittenem Darmkrebs in einem Uniklinikum untersucht wird.
Liposuktion als Leistung der GKV: Dem Anliegen mehrerer Petentinnen konnte teilweise entsprochen werden. Denn der Gemeinsame Bundesausschuss hat zugesagt, dass die Liposuktion bei besonders schwer betroffenen Patientinnen im Stadium III befristet bis 2024 als GKV-Leistung etabliert wird.
Stärkung der Patientenvertretung: Nicht entsprechen konnte der Ausschuss einer Eingabe, mit der die Einführung eines Stimmrechts für die Patientenvertretung im GBA gefordert worden war.
Der Ausschuss verwies darauf, dass die Rechte von Patienten schrittweise gestärkt worden seien, so mit dem Patientenrechtegesetz (2013) und dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (2015), das die Patientenbeteiligung auf Landesebene weiterentwickelt habe.
Zuletzt wurde mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (2017) unter anderem der Kostenerstattungsanspruch von Patientenvertretern für Treffen auf Bundesebene geregelt.
Mindestlohn für pflegende Angehörige: Der Ausschuss unterstützte dieses Anliegen nicht und verwies darauf, dass der Gesetzgeber den Anspruch auf Pflegegeld ausdrücklich nicht als Anspruch der pflegenden Angehörigen ausgestaltet habe.
Fahrtkostenerstattung bei Krankenfahrten: Auch dieser Eingabe, mit der eine Erhöhung der Fahrtkostenerstattung gefordert wurde, wurde nicht stattgegeben. Auf Basis der Genehmigung durch die Krankenkasse würden nur 20 Cent pro Kilometer für die Fahrt mit dem privaten Pkw erstattet.
Unter Verweis auf das Bundesreisekostengesetz (BRKG) hieß es, bei der Festlegung von 20 Cent sei nach dem Willen des Gesetzgebers keine konkrete Berechnung der Pkw-Kosten zu Grunde gelegt worden. Entsprechend existiere auch kein Anspruch auf Vollkostenersatz.