Umfrage

Mehrheit will ein Recht auf Sterbehilfe

Über eine Neuregelung der Sterbehilfe wird schon lange debattiert. Die Politik will das Thema bald gesetzlich regeln. Viele Abgeordnete plädieren für ein Verbot. Doch eine Umfrage zeigt: Die Mehrheit der Deutschen ist für die Sterbehilfe.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Sterbezimmer in Zürich: Auch in Deutschland wünschen sich offenbar viele Bürger ein Recht auf Sterbehilfe.

Sterbezimmer in Zürich: Auch in Deutschland wünschen sich offenbar viele Bürger ein Recht auf Sterbehilfe.

© Gaetan Bally / dpa

HAMBURG. Sieben von zehn Deutschen wünschen sich "im Falle schwerster Krankheit" die Option, auf aktive Sterbehilfe zurückgreifen zu können. Das geht aus einer nach eigenen Angaben repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit hervor, für die 1005 Menschen befragt worden sind.

Forsa gibt die statistische Fehlertoleranz der Ergebnisse mit drei Prozentpunkten an. Was unter aktiver Sterbehilfe zu verstehen ist, wurde den Interviewten im Kontext der Frage nicht erläutert.

Gefragt wurde lediglich: "Im Falle schwerster Krankheit möchten sie selbst die Möglichkeit haben, auf aktive Sterbehilfe zurückzugreifen - ja oder nein, ich lehne diese Möglichkeit für mich ab."

Während 70 Prozent aktive Sterbehilfe als Option befürworteten, antworteten 22 Prozent mit nein, acht Prozent mit "weiß nicht". Bemerkenswert sind die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. 82 Prozent der Befragten in den neuen Ländern ziehen aktive Sterbehilfe in Betracht, im Westen sind es nur 67 Prozent.

Ob die Befragten in der Interviewsituation den Begriff "aktive Sterbehilfe" richtig einzuordnen vermochten, darf bezweifelt werden. Denn in einer weiteren Frage zeigten sich nur acht Prozent "sehr gut" und 35 Prozent "gut" über die geltende Rechtslage zur Sterbehilfe in Deutschland informiert.

41 Prozent bezeichneten ihren Informationsstand als "weniger gut", 16 Prozent als "überhaupt nicht gut". Bei Befragten über 45 Jahre und Menschen mit formal höherer Bildung ist der Informationsstand höher als im Durchschnitt.

Mehr als drei Viertel der Befragten (79 Prozent) würde es begrüßen, wenn der Bundestag eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe treffen würde. Dabei liegt die Zustimmung zu solch einem Vorhaben des Gesetzgebers im Osten mit 87 Prozent um zehn Prozent höher als im Westen.

DAK-Chef sieht hohen Aufklärungsbedarf

Der gleiche Unterschied - zehn Prozentpunkte - zeigt sich auch bei der Frage nach einer Patientenverfügung. Knapp jeder Vierte (24 Prozent) im Westen gibt an, eine solche zu besitzen, 34 Prozent der Befragten sind es in den neuen Ländern.

Fast gleich groß ist in West (48 Prozent) und Ost (46 Prozent) die Gruppe derjenigen, die nach eigenen Angaben plant, eine Patientenverfügung zu formulieren. Ein Viertel der Befragten in den alten Ländern lehnt dieses Instrument der Verfügung ab, in den neuen Ländern sind es 19 Prozent.

Der Vorstandschef der DAK-Gesundheit, Professor Herbert Rebscher, hebt den Aufklärungsbedarf hervor, den die Umfrage zur Sterbehilfe deutlich macht.

Die Ankündigung von Gesundheitsminister Hermann Gröhe, er strebe ein Gesetz an, mit dem die geschäftsmäßige Sterbehilfe umfassend verboten wird, hat, hat seit Anfang Januar die Debatte über dieses Thema wiederbelebt. Für Rebscher belegt die Umfrage, "dass die Politik ein Thema diskutiert, das die Menschen sehr bewegt".

Nach Paragraf 16 der Musterberufsordnung (MBO) ist es Ärzten in Deutschland "verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten."

Ein solch assistierter Suizid läge beispielsweise vor, wenn ein Arzt einem Patienten ein Medikament in tödlicher Dosis zur Verfügung stellt, das dieser sich selbst zum Suizid verabreicht.

Strafbar ist ein solches Vorgehen aber nicht.Anders sieht die Rechtslage bei der direkten, aktiven Sterbehilfe aus. Sie ist in Deutschland definiert als "Tötung auf Verlangen" und nach Paragraf 216 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

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Kommentare
Lutz Barth 17.01.201414:41 Uhr

Grundrechtsschutz erfordert eine zügige Sterbehilferegelung

Nun – ob die Suizidprävention resp. Krisenintervention noch der weiteren Diskussion hierzulande bedarf, soll nicht in Abrede gestellt werden.

Indes sind die wesentlichen Argumente mit Blick auf die Sterbehilfe, hier verstanden im engeren Sinne mit Blick auf den freien Wunsch eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen, seinem höchst persönlichen Leid entfliehen zu wollen, m.E. sehr wohl hinreichend im wissenschaftlichen Diskurs ausgetauscht worden.

Es geht im Diskurs über die Sterbehilfe zuvörderst darum, dass der parlamentarische Gesetzgeber zuvor abgegebenes Terrain an die ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften wieder an sich zieht, um so seiner Aufgabe des konkreten Grundrechtsschutzes nachzukommen. Im Kern muss sich der Gesetzgeber „nur“ zu den rechtsethischen Grundgesetzes bekennen und damit in erster Linie verinnerlichen, dass das Selbstbestimmungsrecht auch des Schwersterkrankten ein hochrangiges Grundrecht ist, welches zu dem durch Art. 1 des GG flankiert wird.

Soweit ersichtlich, soll hierbei insbesondere den Ärzten eine besondere Rolle zuteil werden, da gerade diese sich im Rahmen einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung als erste Ansprechpartner empfehlen und somit das konkrete Gespräch mit ihren Patienten im Rahmen ihrer therapeutischen Bemühungen führen, und sofern mit ihrem Gewissen vereinbar, auch weiter begleiten sollten.

Die hiermit aufgeworfenen ethischen und auch juristischen Fragen sind seit Jahrzehnten über Gebühr diskutiert worden und da macht es halt Sinn, jedenfalls mit Blick auf die Schwersterkrankten eine verfassungskonforme Regelung auf den Weg zu bringen, die da insbesondere auch eine Zersplitterung des ärztlichen Berufsrechts zu vermeiden hilft. Selbstverständlich bedarf es hierzu noch flankierender Änderungen, namentlich hinsichtlich der Möglichkeit, entsprechende Mittel auch verschreiben zu können.

Ziel muss es also sein, mittels einer Sterbehilferegelung die autonome Entscheidung des Patienten zu wahren, die Gewissensfreiheit der Ärzteschaft zu respektieren und schließlich eine adäquate Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen.

Dass dies nicht unmöglich erscheint, dokumentiert allein der Alternativentwurf eines Sterbehilfegesetzes, und zwar jenseits einer sicherlich nach wie vor wünschenswerten Debatte über das große Themenfeld des Suizides nebst seinen „Schattierungen“.

Gleichwohl handelt es sich bei den hier angemahnten Regelungen um eine notwendige Konsequenz aus dem insoweit geforderten Grundrechtsschutz; Grundrechte sind zuvörderst individuelle Rechte und da würde ich dann auch die Prognose wagen, dass weiterführende Debatten über den Suizid im Allgemeinen den Schwersterkrankten und Sterbenden mit einem fest entschlossenen Willen, sein „Leben“ im Leid zu beenden, ebenso wenig interessieren, wie etwa die Sonntagsreden der politisch Verantwortlichen, Ärztefunktionäre etc. noch etwa der vorherige Besuch (ggf. auch am Sterbebett) einer Vorlesung in Sachen Ethik oder Theologie, bevor er dann frei verantwortlich aus dem Leben scheiden darf.

Ludwig A. Minelli 17.01.201409:48 Uhr

Dîe Debatte ist in Deutschland noch nicht ausreichend geführt

Die DAK-Umfrage bestätigt, was eine bereits im Herbst 2012 in zwölf europäischen Ländern durchgeführte Umfrage im Auftrag der Schweizer Vereinigung der Medizinal-Rechtsanwälte (SML) ergeben hat: Eine überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung tritt – wie die Menschen in den übrigen elf Staaten Europas – dafür ein, dass auch in Deutschland endlich eine vernünftige Sterbehilfe-Regelung geschaffen wird: http://www.medizinalrecht.org/wp-content/uploads/2013/03/Meinungsumfrageergebnisse_Selbstbestimmung_am_Lebensende.pdf
Ob allerdings die Debatte in Deutschland ausreichend erfolgt ist, muss stark bezweifelt werden. Dies deshalb, weil eine Debatte lediglich um das Thema Sterbehilfe solange Stückwerk bleibt, als sie nicht in das viel weiter gefasste Thema des Suizidgeschehens insgesamt eingebettet ist.
Der Widerstand konservativer Kreise und damit vor allem der CDU und CSU gegen Sterbehilfe gründet auf dem durch Augustinus im Christentum eingeführten Verbot des Suizids, das interessanter Weise in der Heiligen Schrift nirgends eine Rechtfertigung findet. Verbote, die lediglich auf der Weltanschauung nur eines Teils der Menschen oder auf religiösen Dogmen beruhen, tragen bei rationaler Betrachtung eines Problems in einer Gesellschaft, in welcher diese Auffassungen nicht mehr allgemein verbreitet sind, wenig Positives zu dessen Lösung bei.
So ist festzustellen, dass in der Debatte um Sterbehilfe und Suizid selten unterschieden wird zwischen Affektsuiziden und wohl überlegten Selbsttötungen. Ganz ausgeblendet gar wird das Thema der gescheiterten Suizidversuche und ihrer Folgen für die Individuen und die Gesellschaft. Dies erhellt etwa dadurch, dass es zwar eine riesige Anzahl von Organisationen gibt, welche sich für mehr oder weniger geeignete Suizidprävention einsetzen, jedoch kaum eine, die für Suizid-Versuchs-Prävention eintritt.
Es war bezeichnender Weise die Schweizer Regierung, die am 9. Januar 2002 in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage unter Hinweis auf amerikanische Forschungsergebnisse erklärt hat, in Industriestaaten müsse die Obergrenze der Dunkelziffer der Suizidversuche ermittelt werden, indem die Zahl der festgestellten Suizide mit 50 multipliziert wird. Mit Bezug auf Deutschland heisst dies, dass bei rund 10‘000 Suiziden im Jahr sich bis zu 500‘000 Suizidversuche ereignen. Von diesen scheitern viele mit schwerwiegenden Folgen, und nicht nur immer nur zu Lasten der suizidal Gewordenen.
Eine rationale Betrachtung des Gesamtproblems der Suizidalität aller Arten würde nach Lösungsansätzen verlangen, welche in erster Linie die Zahl der Suizidversuche massiv zu senken vermögen: Wer ein Prozent der Zahl der Suizide in Deutschland reduziert, verringert sie um 100. Wer ein Prozent der Zahl der Suizidversuche reduziert, verringert sie um bis zu 5‘000. Doch Suizid-Versuchs-Prävention kann nur gelingen, wenn man bereit ist, den Suizid grundsätzlich zu akzeptieren.
Ein suizidal Gewordener vermag, solange das Suizid-Tabu vorwiegt, mit niemandem über sein Problem zu sprechen, aus Furcht, schlimmstenfalls sogar die Freiheit, jedenfalls aber das Gesicht zu verlieren. Die Erfahrung zeigt, dass Suizidale mit Institutionen, welche Beihilfe zum Suizid leisten, genau darüber kommunizieren. Sobald ein solcher Dialog möglich wird, in welchem nicht versucht wird, jemandem den Suizid auszureden, kann eine gemeinsame Suche nach einer Lösung des ursächlichen Problems erfolgen.
Rational ist somit danach zu streben, dass die Zahl der Suizidversuche so klein wie möglich wird, die Zahl der Suizide jedoch nur so gross, als die einzelnen Suizide gerechtfertigt erscheinen. Dazu kann eine vernünftige Regelung von Sterbehilfe durchaus hilfreich sein.
An dieser Diskussion mangelt es bislang; es wäre gut, sie würde nachgeholt. Die Erfahrungen, die bei den schweizerischen Suizidhilfe-Organisationen in diesem Zusammenhang vorhanden sind, zeigen, dass Suizidwünsche vielfach in

Lutz Barth 17.01.201406:06 Uhr

Mehr Wissenschaftlichkeit in der Sterbehilfedebatte ist anzumahnen!

Die derzeit führenden Diskutanten, seien es nun namhafte Vertreter aus der Ärzteschaft oder Gegenwartspolitiker und so manche Mitglieder aus dem Deutschen Ethikrat werden sich langsam den Vorwurf gefallen müssen, über ein seit Jahrzehnten lebhaft diskutiertes Thema mehr zu „schwätzen“ denn auf einen gesicherten wissenschaftlichen Fundus zurückzugreifen.

Es ist nahezu unerträglich, wenn nunmehr im Eifer der hitzigen Debatte um die „Kriminalisierung“ der Sterbehilfe der Eindruck in der Öffentlichkeit hervorgerufen wird, als sei eine breite gesellschaftliche Debatte erforderlich.

Mit Verlaub: Allen voran die politisch Verantwortlichen sollten auf die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zurückgreifen und sich bei Zeiten ein „Literaturverzeichnis“ über das Thema „Sterbehilfe“ erstellen lassen, wobei die Botschaften einzelner Persönlichkeiten in den öffentlichen Medien hierbei ausdrücklich außen vor bleiben können, werden in diesen doch letztlich „nur“ individuelle Gewissensentscheidungen verkündet.

Spätestens nach dem Vorliegen eines ggf. auch nur vorläufigen Literaturverzeichnisses wird dann den Parlamentariern, aber auch so manchem Mitglied etwa des Deutschen Ethikrats oder den Funktionären der Bundesärztekammer auffallen, dass es in der leidigen Debatte über die Sterbehilfe substantiell nichts Neues zu vermelden gibt und es ist daher mehr als beschämend, wenn derzeit so getan wird, als sei ein gesamtgesellschaftlicher Diskurs notwendig. Der parlamentarische Gesetzgeber kann auf eine Fülle von fundierten Informationen, Stellungnahmen und schließlich auch Entwürfen etwa zur gesetzlichen Regelung eines „Sterbehilfegesetzes“ zurückgreifen, die es ihm ermöglichen sollten, sich endlich nach Jahrzehnten der Debatten der Regelungsaufgabe zu stellen.

Ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, als dass die politisch Verantwortlichen, aber auch andere Institutionen nicht den Mut haben, auf der Grundlage der vielfältigen Expertisen endlich eine Entscheidung zu treffen. Das Thema der vom Staatsvolk gewünschten Liberalisierung der Sterbehilfe ist mehr als entscheidungsreif und da ist es geradezu eine Farce, wenn nunmehr „Glaubenskrieger“ meinen, „nur“ einen kleinen, wenn auch wichtigen Ausschnitt aus dem Sterbehilfekontext regeln zu wollen.

Mit Verlaub: Wir geben uns geradezu der Lächerlichkeit preis, wenn wir ernsthaft behaupten, es sei noch eine umfangreiche Debatte erforderlich. Dem ist mitnichten so und jeder, der da meint, etwas anderes behaupten zu müssen, sollte sich einmal der Mühe unterziehen, zur Thematik die einschlägige Literatur zu recherchieren oder halt recherchieren zu lassen.

Es ist dringend Sachverstand in dem Diskurs anzumahnen und es kann nicht sein, dass jeder „Dampfmichel“ meint, bei passender Gelegenheit „mal eben“ in staatstragender Manier über die Grundrechte der schwersterkrankten und sterbenden Menschen, aber auch etwa der Ärzteschaft vornehm „schwätzen“ zu können!

Zu viele „Dünnbrettbohrer“ sägen viel zu „dicke Bretter“, anstatt sich an den profunden Sachverstand zu orientieren, der seit Jahrzehnten in einer nahezu unüberschaubaren Fachliteratur dokumentiert ist.

Wir benötigen im Diskurs keine Hobbyphilosophen und Hobbyethiker, geschweige denn Hobbyjuristen, sondern einfach nur den klaren Blick auf die hinlänglich bekannten Argumente. Gerade die Argumente der selbsternannten „Lebensschützer“ (Dammbruchargumente etc.) sind hinreichend entmythologisiert worden und demzufolge fragt sich, warum der parlamentarische Gesetzgeber sich auf eine „weitere Diskussion“ einlässt und diese zuweilen auch noch selbst initiiert, obgleich doch am Ende „nur“ das Prinzip in dubio pro libertate stehen kann.

Kurzum: Der Gesetzgeber sollte sich am AE eines Gesetzes zur Sterbehilfe (2005) orientieren, ggf. nochmals die Voten der seinerzeit eingesetzten „Ethikräte“ und etwa der Juristentage studieren und im Zweifel noch die eine oder a

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