Zuwanderung
Neue Einwanderungsstrategie soll (Pflege-)Fachkräfte locken
Schnellere Berufsanerkennungsverfahren und gezielte Anwerbe-Aktionen: Die Bundesregierung will die Migration von Fachkräften aus Drittstaaten fördern. Pflegekräfte stehen dabei ganz oben auf der Liste.
Veröffentlicht:BERLIN. Vollbeschäftigung und demografischer Wandel haben den Arbeitsmarkt für Fachkräfte in einigen Regionen und Branchen nahezu leer gefegt. "Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte", stellt die Bundesregierung klar – und die sollen künftig vor allem auch aus Drittstaaten kommen.
Nach einer nächtlichen Beratung der Koalitionsspitzen hat das Bundeskabinett am frühen Dienstagmorgen die Details für die qualifizierte Zuwanderung beschlossen und in einem Eckpunktepapier festgeschrieben. Dabei geht es explizit auch um die Gewinnung von Pflegekräften.
Man wolle zusammen mit Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eine bedarfsorientierte Werbestrategie mit Blick auf ausgewählte Zielländer erarbeiten, heißt es. Das soll auch die Etablierung von Ausbildungsangeboten im Ausland beinhalten. Ein wichtiger Punkt, da die Regierung sich gleichzeitig für eine bessere Sprachförderung von Zuwanderern kümmern will.
Bessere Sprachförderung
Fehlende Sprachkenntnisse von ausländischen Pflegekräften und auch ausländischen Ärzten sind immer wieder Streitpunkt im Gesundheitswesen. Zuletzt hatte sich sogar der Deutsche Ärztetag mit dem Thema beschäftigt. Die Regierung plant daher Berufsbildungsprogramme mit integrierter Sprachausbildung – vor allem im Ausland. Zusätzlich soll ein Ausbau der Studienkollegs im Ausland geprüft werden.
Dabei sollen die Berufsbildungsprogramme mit integrierter Sprachausbildung allerdings durch die Branche selbst finanziert werden.
Erleichterungen soll es bei den Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse geben. Das Anerkennungsverfahren soll generell effizienter und besser mit den Drittstaaten abgestimmt werden. "Wir streben die Einrichtung einer Clearingstelle Anerkennung an, die Fachkräfte aus dem Ausland durch das Anerkennungsverfahren begleitet", schreibt die Regierung in ihrem Eckpunktepapier.
Einreiserecht für die Jobsuche
Außerdem soll bei vorhandenen, nachgewiesenen Berufserfahrungen bei ausgewählten Engpassberufen auch dann ein Zugang zum Arbeitsmarkt möglich sein, wenn der formale Berufsabschluss fehlt. Allerdings muss dann bereits ein fester Arbeitsplatz vorliegen. Das könnte auch eine Chance für Flüchtlinge mit Bleiberecht sein.
Wobei die Regierung sehr deutlich schreibt: "Am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration halten wir fest." Leichter wird es aber auch für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, die noch einen Arbeitsplatz suchen: Sie sollen nach dem Regierungsplan für sechs Monate einreisen dürfen und sich in dieser Zeit um eine Stelle bewerben können – sofern sie eine qualifizierte Berufsausbildung und die notwendigen Sprachkenntnisse nachweisen können.
Positive Rückmeldung kam direkt vom Arbeitgeberverband Pflege. Es seien schon "einige richtige Ansätze erkennbar". Besonders wichtig sei, "dass jetzt in Berlin deutlich wurde, dass die zuständigen Behörden, also die Visa-Stellen, Ausländerbehörden, Arbeitsverwaltung, zuständige Stellen für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge effizienter und transparenter zusammenarbeiten", so Verbands-Vizepräsident Friedhelm Fiedler. "Dies stimmt hoffnungsvoll, dass die Bundesregierung nach Jahren des Zögerns und Zauderns die Dringlichkeit des Themas klar erkannt hat."
Der Verband will das zugehörige anstehende Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten.
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