Entscheidungsregelung
Organspende-Register verzögert sich offenbar bis 2024
Seit März sollten Bürgerinnen und Bürger ihre Organspendebereitschaft in einem Register dokumentieren können – eigentlich. Doch das Register verzögert sich immer weiter. Nun wird 2024 als Termin genannt.
Veröffentlicht:Augsburg. Die Einführung des digitalen Organspende-Registers verzögert sich laut Medienberichten um voraussichtlich mindestens weitere eineinhalb Jahre. Der ursprünglich für diesen März geplante Start des zentralen Registers soll nach jetzigen Planungen Ende 2023 oder im ersten Quartal 2024 erfolgen, berichtet die „Augsburger Allgemeine“ am Freitag aus einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums an den Bundestagsgesundheitsausschuss.
Begründet wird die Verzögerung demnach mit „zusätzlichen Entwicklungsaufwänden unter anderem aufgrund von IT-Sicherheitsproblemen sowie der Komplexität der Aufgabe“. Bereits zu Jahresbeginn zeichnete sich eine Verzögerung ab. Hintergrund für die Verzögerung war seinerzeit auch ein Streit zwischen Bund und Ländern.
Die CSU kritisierte die neuerlichen Verzögerungen scharf und unterstellte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD), die Umsetzung der vom Bundestag vor zwei Jahren beschlossenen sogenannten Entscheidungsregelung bei der Organspende zugunsten eines anderen Modells zu hintertreiben. „Das Missmanagement bei der Erstellung des Organspende-Registers, das zu einer massiven Verzögerung der Fertigstellung führt, kann am Ende Menschenleben kosten“, sagte der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger der Zeitung.
CSU-Politik bringt Boykott-Verdacht ins Spiel
„Man könnte den Verdacht hegen, dass Bundesminister Lauterbach wichtige Maßnahmen zur Umsetzung der vom Bundestag mehrheitlich beschlossenen Entscheidungslösung nur halbherzig vorantreibt, um bei einem Scheitern der Reform bei weiterhin geringen Organspende-Zahlen wieder Argumente zur Durchsetzung der von ihm favorisierten Widerspruchslösung zu haben“, sagte der CSU-Politiker.
Lauterbach und der frühere CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn hatten bei der Debatte im Januar 2020 für eine doppelte Widerspruchsregelung geworben, aber keine Mehrheit erhalten. Stattdessen stimmten fast zwei Drittel der Bundestagsabgeordneten für die Entscheidungsregelung, die damals von einer Abgeordnetengruppe um die heutige Grünen-Außenministerin Annalena Baerbock als Gesetzentwurf eingebracht wurde. Damit sollen Bürger freiwillig ihre Entscheidung im digitalen Register dokumentieren. Lauterbach hatte zuletzt angekündigt, einen neuen Anlauf für die Einführung einer Widerspruchsregelung unternehmen zu wollen. (KNA/nös)