Impfverordnung
So ist das Corona-Impfen in den Arztpraxen geplant
Nicht nur Kassenärzte, sondern auch Privatärzte und Betriebsärzte sollen schon bald gegen SARS-CoV-2 impfen dürfen. Das sieht eine Änderung der Corona-Impfverordnung vor. Der Entwurf enthält auch Angaben zur Vergütung und Priorisierung.
Veröffentlicht:Berlin. Mit den aktuellen Änderungen der Coronavirus-Impfverordnung bereitet Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die „flächendeckende Einbeziehung von Arztpraxen“ vor. In dem Entwurf, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, werden sowohl die Kassenärzte als auch die Privatpraxen und die Betriebsärzte adressiert.
Den Auftrag zu impfen erteilen die Länder. Ausweislich des Verordnungsentwurfs soll die Lieferung von Impfstoff an eine Praxis als Auftragserteilung genügen. Die Verordnung soll zum 8. März in Kraft treten. Zuletzt war die Impfverordnung am 24. Februar geändert worden.
Modellprojekte laufen in mehreren Bundesländern
Gesundheitsminister Jens Spahn hatte diesen „Rahmen der Beauftragung von Arztpraxen durch die Länder“ am Dienstag angekündigt. In mehreren Bundesländern laufen bereits Modellprojekte der KVen, in denen in Arztpraxen gegen Corona geimpft wird.
Am Mittwoch wurden in vier Pilotpraxen in Brandenburg die ersten Corona-Impfungen verabreicht. Die KV Brandenburg kündigte an, die Zahl der teilnehmenden Praxen zügig auf 50 zu erweitern. Bestehende Angebote wie die Impfzentren würden damit aber nicht ersetzt.
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Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hatten darauf hingewiesen, dass nur mit einem schnellen Einstieg der Vertragsarztpraxen das Versprechen der Bundeskanzlerin gehalten werden könne, allen Menschen in Deutschland bis zum 21. September ein Impfangebot zu machen.
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Öffnungsklausel für Praxisärzte
Die bisherige Priorisierung von vulnerablen Personengruppen und Menschen mit hohem beruflichen Expositionsrisiko soll auch mit der neuen Verordnung weitgehend aufrecht erhalten bleiben. Zusätzlich eingeführt werden aber Öffnungsklauseln. Die sollen „Einzelfallentscheidungen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände“ ermöglichen.
Die Leistungen der Ärzte in den Praxen sollen nach folgenden Sätzen vergütet werden:
- Impfen: 20 Euro, per Hausbesuch plus 35 Euro, bei Heimbesuch mit mehreren Patienten plus 15 Euro je weiterer Person.
- Beratung: 5 Euro für eine ausschließliche Beratung, auch telefonisch oder per Video, zur Impfung gegen SARS-CoV-2 ohne anschließende Impfung.
- Atteste: 5 Euro pauschal plus 90 Cent für Porto.
SpiFa: Jeder Arzt wird impfen
Die vorgezogene Beteiligung der niedergelassenen Ärzte an der Impfkampagne findet ein positives Echo in der Ärzteschaft und in der Politik. Alle Fachärzte ständen für die Corona-Impfungen zur Verfügung, meldete der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) am Mittwoch an.
„Jeder Arzt kann impfen, will impfen und wird auch impfen“, sagte SpiFa-Chef Dr. Dirk Heinrich. Wenn alle Praxen von Haus- und Fachärzten eine Impfsprechstunde einrichteten, könnten sie bei guter Organisation mindestens zehn Patienten am Tag impfen. „Dann ist das Thema im Sommer durch“, prognostizierte Heinrich.
Krauß: Länder sollen zügig starten
„Es ist überfällig, dass Hausärzte nun endlich in die Impfstrategie eingebunden werden“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Christine Aschenberg-Dugnus. Kritik übte sie an den geplanten und bereits anlaufenden Modellprojekten mit nur wenigen Ärzten. Bund und Länder agierten an dieser Stelle zu zögerlich, sagte Aschenberg-Dugnus. Je schneller vorhandener Impfstoff verabreicht werde, desto schneller sei die Pandemie in den Griff zu bekommen.
Der CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß hat unterdessen die Länder aufgerufen, Hausarztpraxen zügig mit dem Impfen zu beauftragen. Mit der neuen Impfverordnung erhielten die Länder die Möglichkeit dazu. Zum Start böten sich dafür größere Hausarztpraxen in Kleinstädten ohne Impfzentrum an, schlug Krauß vor.