Referentenentwurf
Spahn verordnet mehr Transparenz für Kassendaten
Bei den Krankenkassen schlummern reiche Datenschätze. Die GroKo will sie heben.
Veröffentlicht:Berlin. Die Abrechnungsdaten der Krankenkassen sollen künftig in breiterem Umfang als bisher der Versorgungsforschung dienen. Die Voraussetzungen dafür will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) per Verordnung schaffen. Der Referentenentwurf der „Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenordnung“ liegt der „Ärzte Zeitung“ vor. Er regelt die Umsetzung der mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DGV) am 9. Dezember 2019 beschlossenen weiteren Öffnung des Datenbestandes der Krankenkassen für die Forschung.
Konkret sollen Erkenntnisse aus den Datenbeständen in die Bedarfsplanung und die Krankenhausplanung einfließen sowie die Analyse und Entwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung und der Einzelverträge der Kassen unterstützen.
Bis 2024 sollen in den für die Forschung vorgesehenen Datenkranz auch Angaben zu angewandten Behandlungsmethoden und gestellten Diagnosen sowie solche zu den beteiligten Leistungserbringern aufgenommen werden, also auch Betriebsstätten- und Arztnummern sowie Selektivvertragsdaten. So soll den zugangsberechtigten Forschern ein größerer Überblick über die Behandlung und Verläufe von Erkrankungen ermöglicht werden. „Auf diese Weise können Zusammenhänge von Krankheiten und ihre Behandlungen untersucht und Rückschlüsse für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gezogen werden“, heißt es in der Begründung zum Entwurf. Die Daten werden an verschiedenen Stellen pseudonymisiert und anonymisiert.
Spitzenverband mit wichtiger Rolle
Als Datensammelstelle soll wie bisher der GKV-Spitzenverband dienen. Von dort sollen die Daten künftig ohne Umwege zum neuen Forschungsdatenzentrum fließen, das beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet werden soll. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) soll dafür ins BfArM eingegliedert werden. Dort werden die Kassendaten im Moment noch aufbereitet, gleichzeitig sorgt das DIMDI auch für den Datenschutz.
In der neuen Konstruktion sollen Datenbearbeitung und Datenschutz organisatorisch getrennt sein. Die Vertrauensstelle soll beim Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedelt werden, das bereits als Vertrauensstelle für das Implantateregister fungiert. Weil das RKI gleichzeitig auch Anträge auf Nutzung der Daten beim BfArM stellen darf, muss es eine intern eigenständige und abgetrennte Organisationseinheit dafür aufbauen.
Anträge auf Nutzung des Datenschatzes dürfen zahlreiche Organisationen des Gesundheitswesens stellen, darunter auch die der Selbstverwaltung. Die forschenden Pharmaunternehmen sind bislang nur indirekt zum Beispiel über ihre Zusammenarbeit mit Universitätskliniken beteiligt. Ende Mai geht das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) in den Bundestag. Dann werden voraussichtlich auch die Anliegen der Industrie wieder diskutiert.