Leitartikel zur Sterbehilfe

Sterbewillige dürfen nicht geächtet werden

Gesundheitsminister Hermann Gröhe will geschäftsmäßige Sterbehilfe verbieten. Palliativmediziner sehen weitere rechtliche Regelungen skeptisch und werben dafür, Menschen, die sterben wollen, ernst zu nehmen und nicht zu kriminalisieren.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
In Würde sterben - das wünscht sich jeder, aber es ist nicht jedem vergönnt.

In Würde sterben - das wünscht sich jeder, aber es ist nicht jedem vergönnt.

© Sami Belloumi / dpa

Der Tod ist groß, wir sind die seinen - soviel ist klar. Aber wie nahe dürfen wir, die Lebenden, ihm treten?

Und dürfen wir Kranken gar dazu helfen, die Grenze zu ihm zu überschreiten, wenn ihnen das Leben oder Sterben zu schwer, zu schmerzhaft und zum Verzweifeln erscheint?

 Diese Frage hat jüngst der neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erneut aufgeworfen, als er der "Rheinischen Post" sagte: "Ich wünsche mir, dass wir jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen."

Schon im vergangenen Jahr wollten CDU und FDP ein ähnliches Gesetzesvorhaben anschieben und die "gewerbsmäßige" Hilfe zur Selbsttötung verbieten. Bei der gewerbsmäßigen Hilfe ist auch Geld im Spiel.

Vereine wohl nicht betroffen

Vereine aber, die Sterbewillige etwa in die Schweiz vermitteln (weil dort das in Deutschland verbotene Natrium-Pentobarbital als "Sterbemittel" erlaubt ist), wären von so einem Verbot wohl nicht betroffen gewesen. Denn sie verdienen kein Geld mit ihren Diensten.

So erklärt sich, dass Gröhe die umfassendere Formulierung wählte und die geschäftsmäßige Unterstützung zur Selbsttötung verbieten lassen will.

Geschäftsmäßigkeit umfasst juristisch gesehen auch Tätigkeiten ohne Erwerbsabsicht, erklärt Dr. Karsten Scholz, Justiziar der Ärztekammer Niedersachsen.

Will sagen, wenn Gröhes Wunsch einmal Gesetz würde, dann könnte die Hilfe zur Selbsttötung auch dann bestraft werden, wenn sie aus altruistischen Motiven geschieht und kein Geld im Spiel ist.

Damit wären auch Sterbehilfe-Vereine von dem Verbot erfasst, die sich etwa nur aus Mitgliederbeiträgen finanzieren.

Sterbehilfevereine hätten es schwerer

Sterbehilfe

In Deutschland ist die Sterbehilfe nicht Gegenstand expliziter gesetzlicher Regelungen. In konkreten Fällen wird geprüft, ob die den Fremdtötungsparagrafen Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212,213) oder Tötung auf Verlangen zugrundeliegenden Tatbestände erfüllt sind.

Suizid ist nach deutschem Recht kein Straftatbestand, die Beihilfe zum Suizid bleibt demnach straflos. Wird die Beihilfe durch einen Arzt oder einen nahen Verwandten geleistet, kann aber eine Unterlassung als Straftat gewertet werden. Die BÄK hat eigene Grundsätze zur Sterbebegleitung.

Tatsächlich würde Gröhes Regelung Vereinen wie "Dignitas" oder "Sterbehilfe Deutschland" des ehemaligen Hamburger CDU-Politkers und Innensenators Roger Kusch die Arbeit in Deutschland schwer machen.

Die Möglichkeit, unter der Überschrift "selbstbestimmt bis zum Schluss", die Selbsttötung in Deutschland legal zu organisieren, hat gleichwohl viele Befürworter.

Udo Reiter, der ehemalige Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks, etwa erklärte jüngst in der "Süddeutschen Zeitung", die 10 000 Menschen, die sich hierzulande jährlich das Leben nehmen, hätten einen würdigeren Tod verdient, als sich vor einen Zug zu werfen oder sich zu erhängen. Damit wollte er für einen angemessenen Weg der Selbsttötung in Deutschland argumentieren - finanziert durch die Krankenkassen.

Müntefering: Würdiges Leben in Not wichtig

Ihm antwortete der SPD-Politiker Franz Müntefering, ebenfalls in der "SZ". Für ihn ist ein würdigeres Leben der Menschen in Not weitaus wichtiger als ein süßer Cocktail, der gut schmeckt und sanft einschlafen lässt, wie Reiter formulierte.

Wer sich selber tötet, beschädige auch die Freiheit der Menschen um ihn herum. Zudem schlage er die Möglichkeit aus, mit ihnen in Solidarität und Nächstenliebe zusammenzuleben - bis zum Schluss, ganz bis zum Schluss, so Müntefering.

Ein starkes Statement von einem, der weiß, wovon er redet. In den Jahren 2007 und 2008 zog sich der ehemalige SPD-Vorsitzende aus der Politik zurück und begleitete seine schwer kranke Frau, die 2008 starb.

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) dürfte Münteferings Ansatz unterstützen. Gleichwohl steht sie Gröhes Vorstoß skeptisch gegenüber.

"Wir sehen aus Sicht der Palliativmedizin derzeit keinen Bedarf, weitere rechtliche Regelungen zu schaffen", sagt DGP-Geschäftsführer Heiner Melching.

"Auch wenn wir Sterbewünschen nicht mit Hilfe zur Selbsttötung begegnen wollen, sollten die Sterbewünsche andererseits ernst genommen und nicht kriminalisiert werden."

BÄK unterstützt den Minister

Ein richtiger Ansatz. Es würde die Diskussion verengen und verschärfen, wenn der Suizid und Menschen mit der Absicht sich zu töten, geächtet würden.

Zudem wäre es fatal, wenn der Gesetzgeber gegebenenfalls auch noch die Angehörigen, die aus Not und oft Unkenntnis gehandelt haben, belangen würde, so Melching.

Im Übrigen findet er die Diskussion zum Teil überhitzt. "Bei vielen Patienten, die möglicherweise nach Beihilfe zum Suizid verlangen, ist nicht ausreichend bekannt, welche Möglichkeiten die Palliativmedizin bietet, und dass auch der Wunsch nach Behandlungsverzicht oder der Verzicht auf Nahrung respektiert und umgesetzt werden muss."

Aus Sicht der Palliativmedizin ist also die Hilfe zur Selbsttötung keine Antwort. Melching: "Wir haben andere Antworten, und über diese wollen wir informieren. Die Palliativmedizin bietet aus ihrem lebensbejahenden Ansatz heraus Hilfe beim Sterben an, jedoch nicht Hilfe zum Sterben."

Nun werden die Bundestagsabgeordneten ohne Fraktionszwang über Gröhes Vorschlag diskutieren und abstimmen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Und die Ärzte?

Montgomery findet Gröhes Vorstoß gut

BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery, hat den Vorstoß Gröhes begrüßt. Er renne bei der Kammer offene Türen ein, so Montgomery.

Für die Arbeit am Krankenbett aber dürften Verbot oder Erlaubnis der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Land direkt keine Rolle spielen.

Nach wie vor arbeiten die Ärzte beim Thema Beihilfe zum Suizid in einem seltsamen Raum aus Erlaubnis und Verbot. Der Gesetzgeber erlaubt die Beihilfe, die Berufsordnung der Ärzte verbietet sie.

So viel ich weiß, gibt es Ärzte, die schwerst leidenden Patienten den Suizid ermöglichen - trotz des Risikos, ihre Zulassung zu verlieren. Ich hoffe inständig, dass sie wissen, was sie tun.

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Kommentare
Anne C. Leber 14.01.201411:22 Uhr

Leserzuschrift von Dr. Karlheinz Bayer

Wie Sie aus zahlreichen Leserbriefen von mir ablesen können, beschäftigt mich das Thema Sterbehilfe sehr, und ich bin nicht nur nicht einverstanden, sondern sogar ausgesprochen verärgert über den wirklichkeitsfremden und kirchlich-konservativen Standpunkt, den die Bundesärztekammer in dieser Frage verteidigt.
Gegen den Willen einer großen Fraktion an der ärztlichen Basis und gegen die bundesdeutsche Rechtssprechung!
Der Vorschlag von Hermann Gröhe in dieser Frage hat mich zunächst überrascht.

a) warum geht er ausgerechnet dieses Thema an?
b) wie geht er es an?

Bevor ich diesen Brief schreibe, habe ich mich sehr gründlich mit Gröhes Vorschlag befaßt und halte ihn jetzt für sehr hilfreich.
Erstmals richtet sich ein Gesetzesvorschlag gegen die "Propagierung" der Sterbehilfe und gegen das "Geschäft mit der Sterbehilfe", aber nicht mehr um den strafrechtlich gar nicht existierenden Tatbestand. Das ist eine gute Richtung.
Es fehlt jetzt noch der zweite Schritt, der in Gröhes Erklärung fußt, man wolle und solle Sterbewillige nicht dikriminieren und nicht kriminalisieren, sondern ernstnehmen.
Und dieser zweite Schritt würde auch bedeuten, den ärztlichen Sterbehelfern endlich gerecht zu werden und ihr Handeln aus dem Verstohlenen herauskommen kann.
Man wird nie auf die Praxisschilder schreiben "Befürworter der aktiven Sterbehilfe", aber man wird in Qualitätszirkeln berichten können von harmonisch verlaufenen Sterbesituationen.
Lediglich in einem Punkt, und da auch nicht total ablehnend, möchte ich Ihrem Leitartikel widersprechen.
Viele sterbewillioge Patienten sind es nicht, die keine Ahnung haben von den Möglichkeiten der Palliativmedizin.
Mag die Palliativmedizin auch für einen Großteil der nicht mehr rettbaren Patienten ein Trost oder ein Strohhalm sein, gerade für die Sterbehilfesuchenden stellt sie ein Alptraum dar.
Ich habe schon zu oft gehört, dass es solchen Menschen ein Graus ist, über Wochen oder Monate auf Morphine angewiesen zu sein und doch nur warten zu müssen.
Viele wollen auch die Betreuung nicht, die Zuwendung, weil sie mit Mitleid verbunden ist, und sie lieber selbstbestimmt Schluss machen wollen. Es ist erstaunlich, wie viele dieser Menschen sich z.B. auch für eine anonyme Bestattung aussprechen.
Ich denke, Herr Gröhe hat sich ein gutes Einstiegsthema ausgesucht und den richtigen Ton gefunden. Weiter so!
Gilt auch für Sie, Herr Beneker.
Ihr
Karlheinz Bayer,
Allgemeinarzt,
Bad Peterstal

Lutz Barth 11.01.201414:17 Uhr

Was für ein Plädoyer!

Das Statement von Herrn Schätzler lockt zum nachhaltigen Widerspruch auf und zwar insbesondere mit Hinweis darauf, dass keiner der Mitdiskutanten die Ärzteschaft dazu verpflichten will, sich an dem „Keulen von Menschen“, wie sich der amtierende Präsident der BÄK noch im Jahre 2001 in seiner Funktion als Chef des MB auszudrücken beliebte, zu beteiligen. Auch Montgomery neigt schon mal im Eifer des Gefechts dazu, seinen Groll gegenüber Juristen freien Lauf zu lassen und mahnt an, dass Juristen nur von dem sprechen sollten, wovon sie Ahnung haben.

Nun – mit Verlaub: Es ist bezeichnend, dass den Juristen (und freilich auch anderen Professionen) eine kulturelle Reflexionsfähigkeit abgesprochen wird, geschweige denn über eine humanmedizinische Sozialisation verfügen. Es reicht zu, wenn Juristen professionellen Sachverstand walten lassen, auch wenn diese entgegen der Vision des Herrn Schätzler durchaus während ihres Studiums eine humanistische und rechtsethische „Sozialisation“ erfahren. Davon mal ganz abgesehen verlaufen die Sozialisationsprozesse nicht im Sinne einer Gleichschaltung auf das vermeintliche Grundgesetz der ärztlichen Sittlichkeit, auch wenn dies gelegentlich im Bestreben so mancher Kammer liegen mag. Ärztinnen und Ärzte üben in erster Linie ihren Beruf nach ihrem (!) Gewissen aus und da dies der Fall ist, gibt es neben Herrn Schätzler mindestens ein Drittel der seinerzeit befragten Kolleginnen und Kollegen, die unter engen Voraussetzungen für eine Liberalisierung der Sterbehilfe votieren.

Nunmehr zu behaupten, diese Kolleginnen und Kollegen seien nicht professionell, wenig kultursensibel für die scheinbar wahrhaftigen Arztbelange und darüber hinaus (im Umkehrschluss) inhuman ist schon etwas mehr als grenzwertig und es erinnert mich doch sehr stark an die Schnellschüsse so mancher Ärztefunktionäre, die da meinen, mit ihrer „moralischen Autorität“ Kolleginnen und Kollegen ethisch erziehen zu wollen.

Mit Verlaub: So geht das nicht und ich bin davon überzeugt, dass viele Ärztinnen und Ärzte das oberlehrerhafte Verhalten so mancher "Oberethiker" gehörig nervt, so wie es auch despektierlich erscheint, dass ein Verein von Ärzten, der für den ungeschmälerten Lebensschutz eintritt, andersdenkende Kollegen nicht (!?) als Kollegen betrachten kann.
Gerade den Diskutanten sei hier ein wenig Mäßigung angeraten, anderenfalls der harsche Vorwurf der Intoleranz völlig zu recht erhoben werden könnte!

Dr. Thomas Georg Schätzler 11.01.201413:18 Uhr

Sterbewille und Suizidbeihilfe i n h a l t l i c h diskutiert!

Sterbewille, des-Lebens-überdrüssig-sein und Suizidbeihilfe müssen i n h a l t l i c h und nicht nur formal(juristisch) diskutiert werden. Denn in der gesellschaftspolitischen Diskussion um zahlreiche Varianten organisierter, gemein(?)nütziger, aktiver, passiver, geduldeter oder unterlassener Sterbehilfe sind ärztlich begründete Positionen gegenüber der Mehrheit widerstreitender rechtspolitischer und auch populistischer Expertisen unterrepräsentiert. Die Frage, ob durch ein vom Deutschen Bundestag mehrheitsfähig verabschiedetes Bundesgesetz kommerziell organisierte, ehrenamtliche, gemeinnützige oder im sozialen Nahbereich privat stattfindende Sterbehilfe verboten, geregelt, gefördert oder eingeschränkt werden solle, kommt mir selbst manchmal eher ideologie- und fremdbestimmt vor.

Denn sie verstellt den Blick darauf, worum es eigentlich geht: Soll dann jedem/r, der glaubt, einem Sterbenden persönlich, sozial oder familiär nahe zu stehen, auf persönlichen Zuruf des Sterbenden, "ich kann nicht mehr", "ich will nicht mehr leben", "lasst mich doch sterben" oder "es soll ein Ende haben" erlaubt sein, dem Todgeweihten den Schierlingsbecher zu reichen oder gar das Kopfkissen aufs Gesicht zu drücken? Sind das wirklich immer uneigennützige Helfersyndrome, die sich in verschiedensten Spielarten der Sterbe-Hilfe verwirklichen wollen?

Viele meiner Kolleginnen und Kollegen bzw. ich selbst haben unsere professionelle, humanmedizinische Sozialisation und kulturelle Reflexionsfähigkeit im krassen Gegensatz zu Juristen, Soziologen und Politologen in Studium, Klinik, und Praxis über die Interaktionen mit unseren Patienten erworben. Deshalb sollten uns Juristen, Parteipolitiker, widerstreitende Regierungsmitglieder jedweder Couleur, während wir schwerpunktmäßig mit Anamnese, Untersuchung, Differenzialdiagnostik, Therapie, Palliation und Prävention beschäftigt sind, nicht zwingen, gleichzeitig darüber nachzudenken, wann und wie wir unsere todkranken Patienten aus ärztlicher Sicht am besten um die Ecke bringen könnten.

Es ist typisches Merkmal juristischer und gesellschaftspolitischer Kontemplation bzw. abwägender Erörterung in Legislative, Judikative und Exekutive ad hoc Entscheidungen zu vermeiden bzw. den tatsächlichen Taten Dritter ex post Beurteilungen folgen zu lassen. Vgl. dazu die Diskussion um den Freitod der Kollegin Mechthild Bach in Zusammenhang mit einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren zur problematischen "Teminalen Sedierung" mit Todesfolge durch BTM-pflichtige Medikamente:
http://www.aerztezeitung.de/panorama/article/638193/mechthild-bach-paragrafen-dschungel-tod-getrieben.html

Damit wird konflikthaftes Erleben der Sterblichkeit, Ambivalenz und tätiges Entscheiden externalisiert: Der (fremde) Arzt soll mit ärztlich assistiertem Suizid oder aktiver Sterbehilfe auf eigene Verantwortung tätig werden. Während Betroffene, Angehörige, dritte Personen oder Juristen, die auch aktive Suizidbeihilfe leisten könnten, ihr dann schuldhaft erlebtes, aktives Handeln nicht s e l b s t reflektieren und seelisch oder juristisch aufarbeiten müssen?

Denn in der Fassung vom 13.11.1998 gilt der Paragraf 216 Strafgesetzbuch (StGB) "Tötung auf Verlangen" unverändert und uneingeschränkt weiter (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1.7.2013). Der Text lautet:
"(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar."
Das Strafrecht und der StGB stehen ü b e r jeglichem Berufsrecht, so dass die Verbotsnorm des "Töten auf Verlangen" für alle Bürgerinnen und Bürger gleich welcher Profession und sozialem Status verbindliches Recht darstellt.

Vermeidungsstrategie und Angstabwehr sind weit verbreitet, wenn es ums Sterben geht; auch ich selbst kann mich davon nicht frei sprechen. Nach Autonomie, Bewusstheit u

Dr. Dieter Huelsekopf 10.01.201420:56 Uhr

Liegt hier überhaupt ein Problem vor?

Der Wunsch eines Sterbewilligen nach Umsetzung des entscheidenden Schrittes kann Zweite und Dritte doch nur tangieren, soweit und solange der Sterbewillige als voll entscheidungsfähig anzusehen ist.
Dann kann er aber auch noch jederzeit dies für alle verbindlich entscheiden: ich nehme keine Nahrung mehr zu mir und ich untersage jede Art künstlicher Ernährung für meine Person.
Praktisch nicht möglich? Schon erlebt. Und es war ein würdiger Abschied,
der die Mitmenschen nicht in Koflikte stürzte.

Christoph Polanski 10.01.201413:58 Uhr

Aktive Sterbehilfe gibt es schon immer in deutschen Kliniken

Die Diskussionen um die Sterbehilfe sind alle sinnlos. In deutschen Die aktive Sterbehilfe wird schon lange durch die Nachtsienst-Schwestern praktiziert. Die schwerstkranke Patienten die schon im sterben liegen bekommen laufend Beruhigungsmittel und Morphin bis es vorbei ist und keiner macht sich Gedanken über die Politiker, die über aktive Sterbehilfe debattieren. Die angehörige der Patienten sind dankbar das derjenige nicht länger leiden müsste und keiner macht Obduktionen um die richtige Sterbeursache zur ermitteln. Man schreibt eine plausible Diagnosen und entsprechende DRG-Kodierung um die Bürokraten zu befriedigen und alle sind zufrieden. So ist das lLeben und das ist auch richtig so!

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