Verringerte Haftstrafen im Galavit-Prozess

KASSEL (kaj). Mit abgesenkten Freiheitsstrafen ist der Betrugsprozess um das angebliche Krebsheilmittel "Galavit" für vier Angeklagte zu Ende gegangen.

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Eine Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) hatte eine neue Bemessung der Strafen nötig gemacht. Die früheren Schuldsprüche wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs an 132 schwer kranken Patienten sind bereits rechtskräftig.

Einen 66-jährigen Geschäftsmann aus München, der als Drahtzieher der dunklen Geschäfte gilt, verurteilte das Kasseler Landgericht am Mittwoch zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Das frühere Urteil von 2008 sah sieben Jahre und drei Monate Haft vor.

Gegen einen 62-jährigen Journalisten verhängte die Kammer zwei Jahre und sechs Monate Haft, sechs Monate weniger als 2008. Nach der Überzeugung des Gerichts hatte er mit seiner Werbung für das in Russland als Entzündungshemmer eingesetzte Galavit den Betrug erst möglich gemacht. Leicht niedriger fielen auch die Bewährungsstrafen für zwei beteiligte Kaufleute aus.

Medienberichten zufolge hielt der BGH es für nicht ausreichend geklärt, wie weit die Täuschung der Patienten über die Wirkung von Galavit ging. Außerdem hatten schon im ersten Prozess nur neun Überlebende gehört werden können. Das neue Verfahren wurde nun durch eine Verständigung abgekürzt.

Ein Urteil im Fall eines ebenfalls angeklagten Onkologen steht noch aus. Er war am Montag nicht zum Prozess erschienen.

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