Bundesrat

Weg frei für GKV-Finanzreform

Ein dickes Paket hat sich die Länderkammer in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause am Freitag vorgenommen. Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und der Lebensversicherungen haben die Politiker bereits am Vormittag durchgewunken.

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Am 11. Juli hatte der Bundesrat seine letzte Sitzung vor der Sommerpause dieses Jahr.

Am 11. Juli hatte der Bundesrat seine letzte Sitzung vor der Sommerpause dieses Jahr.

© Sebastian Kahnert/dpa

BERLIN. Der Bundesrat hat am Freitag außer dem Finanzreform der Krankenversicherung eine ganze Anzahl weiterer gesundheitspolitischer Beschlüsse gefasst. So fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, einen Nationalen Diabetesplan sowie ein Bundespräventionsgesetz vorzulegen.

Der nationale Diabetesplan soll nach dem Wunsch der Länder Präventionsstrategien, Früherkennungsmaßnahmen, Versorgungsmodelle und Maßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfe beschreiben.

Im Präventionsgesetz soll die strukturelle und finanzielle Sicherung für Prävention und Gesundheitsförderung festgeschrieben werden.

Beschlossen hat die Länderkammer auch eine Verordnung zum Aufbau eines Implantatregisters. Von Oktober 2015 an sollen Kliniken, die Implantate einsetzen, alle Fälle in Datenbanken dokumentieren.

Zudem werden die Hersteller verpflichtet, etwa für Herzschrittmacher Produktpässe auszustellen. Patienten können dann selbst prüfen, ob sie betroffen sind, wenn sich Produkte als problematisch erweisen.

Mehr Geld für Pflege-Ausbildung?

Ein neuer Ausbildungsfonds soll nach dem Willen der Bundesländer gegen die wachsende Lücke bei Pflegekräften helfen. Bei der derzeit beratenen Pflegereform solle Geld aus dem geplanten Pflegevorsorgefonds auch in so einen Topf für die Ausbildung fließen.

Mit dem von der Union durchgesetzten, aber umstrittenen Vorsorgefonds sollen bis 2033 große Summen angespart werden – mehr als 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Mit dem Geld sollen für die Versicherten zu große Beitragsanhebungen ab 2034 verhindert werden, wenn die starken Geburtsjahrgänge 1959 bis 1967 ins typische Pflegealter kommen.

Beschlossen wurden zudem befristete Zuschläge der Kassen für Hebammen, so dass deren Problem steigender Haftpflichtprämien gemindert wird.

Gute Nachricht für Lebensversicherer

Die Reform der Lebensversicherer ist beschlossene Sache. Eine Woche nach dem Bundestag billigte am Freitag in Berlin auch der Bundesrat die Pläne, mit denen die unter den Niedrigzinsen leidenden Lebensversicherer stabilisiert werden sollen.

Das Gesetz bedeutet mögliche Einbußen für demnächst ausscheidende Kunden bei den stillen Reserven. Zudem soll zum 1. Januar 2015 der Garantiezins für Neu-Verträge von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt werden.

Auf Unternehmen und Aktionäre kommen strengere Auflagen zu. Die Kappung der Bewertungsreserven könnte mit Veröffentlichung der Pläne im Gesetzblatt noch von Ende Juli an gelten.

Wesentliches Ziel ist, die langfristigen Zusagen an alle Kunden zu sichern. Kunden, deren Vertrag bald endet oder die demnächst kündigen, sollen nicht mehr zur Hälfte an Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden.

Die Ausschüttungssperre für Dividenden wird fällig, wenn eine Garantieleistung gefährdet ist. Versicherer müssen Kunden stärker an Risikogewinnen beteiligen und Kosten transparenter machen. (chb/dpa)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kommentar zur GKV-Finanzreform: Zurück in die alte Welt

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