Aktualisierte S2k-Leitlinie

Verdacht auf Lungenembolie: Ultraschall für schnellere Therapieentscheidung

Die aktualisierte S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie“ der Deutschen Gesellschaft für Angiologie räumt dem Ultraschall jetzt eine wichtigere Rolle ein. So könnten wichtige Therapieentscheidungen viel schneller getroffen werden.

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Die DEGUM empfiehlt zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Angiologie in einer S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie“ einen breiteren Ultraschall-Einsatz.

Die DEGUM empfiehlt zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Angiologie in einer S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie“ einen breiteren Ultraschall-Einsatz.

© Boris Kaulin / 2011 Photos.com

Stuttgart. Bei Verdacht auf eine Venenthrombose hat die Ultraschalluntersuchung der großen Beinvenen bereits seit Langem einen festen Platz im diagnostischen Ablauf. Wird eine Lungenembolie vermutet, weicht die aktualisierte S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie“ von der bisherigen ab. Dies meldet heute die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) anlässlich der Veröffentlichung der Leitlinie.

Tripel-Ultraschall bei stabilen und instabilen Patienten

Sowohl bei stabilen als auch bei instabilen Patientinnen und Patienten wird jetzt ein Triple-Ultraschall (Venen, Herz, Lunge) empfohlen. Die am Patientenbett durchgeführte Sonografie sei die wichtigste Entscheidungshilfe für die initiale Einschätzung, heißt es dort. „Per Echokardiografie lässt sich unter anderem schnell und sicher eine Dehnung der rechten Herzkammer erkennen, die durch den Blutstau in den Lungengefäßen verursacht wird“, erläutert Dr. Wolfgang Blank vom Klinikum am Steinenberg in Reutlingen in der Meldung. Der Internist hat an der Überarbeitung der Leitlinie für die DEGUM mitgearbeitet.

Die aktualisierte Leitlinie trage nun der großen Bedeutung Rechnung, die dem Ultraschall gerade in Situationen zukomme, in denen ein CT nicht verfügbar sei – etwa bei Notfällen außerhalb der Klinik, in der Notaufnahme oder auf der Intensivstation. Wenn medizinische Gründe gegen einen CT-Einsatz sprechen, ist der Ultraschall unverzichtbar. Das ist etwa bei Schwangeren der Fall, bei Menschen mit Kontrastmittelallergie oder bei Niereninsuffizienz.

Ultraschall liefert wertvolle Informationen

Auch wenn die Diagnose Lungenembolie bereits feststehe, lassen sich mithilfe des Ultraschalls wertvolle zusätzliche Informationen gewinnen, heißt es in der Meldung weiter. Sofern sich die Lungenembolie im CT nicht nachweisen lasse, kann die Verdachtsdiagnose durch den sonografischen Nachweis einer Venenthrombose erhärtet werden. Der Ultraschall liefere somit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Diagnose, die Wahl der Therapie und zur Verlaufskontrolle. (eb)

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