FAQ

Was Ärzte wissen müssen – und worauf Sie achten sollten

Hausärzte haben zu SARS-CoV-2 viele Fragen. Wir haben Antworten darauf.

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Eingefärbte Viren aus der Familie der Conoraviren.

Eingefärbte Viren aus der Familie der Conoraviren.

© picture alliance / BSIP

Am besten gehen Sie so vor wie bei größeren Grippewellen. Achten Sie – und natürlich Ihr Personal – auf die bestmögliche Hygiene.

Wenn Ihre Praxis über ein separates Zimmer verfügt oder gar einen zusätzlichen Eingang, wäre das optimal. Ansonsten kann eine Beschilderung an der Praxistür hilfreich sein, um Verdachtsfälle vom direkten Betreten der Praxis zunächst abzuhalten.

Hängen Sie ein Schild an der Praxistür auf, mit dem Sie Patienten, die in China waren oder die glauben, Kontakt zu nCoV-Patienten gehabt zu haben, bspw. bitten dreimal zu klingeln oder zu klopfen. Ihr Praxispersonal holt sie dann – am besten mit Schutz – in einen separaten Raum.

Wenn die Patienten bereits vor der Praxis stehen, ist das in der Regel nicht sinnvoll. Gehen Sie am besten wie oben beschrieben vor. Anders ist es bei Patienten, die sich telefonisch vorab bei Ihrem Praxisteam melden. Wenn die telefonisch erhobene Anamnese zur Falldefinition passt, kann zunächst eine Abstimmung mit Ihrem Gesundheitsamt hilfreich sein.

Sofern die Falldefinition (siehe unten) zutrifft, sollten Sie mit dem Gesundheitsamt Rücksprache halten, die Ihnen womöglich auch Rat erteilen können. Patienten mit milden Symptomen, können die Erkrankung wohl zu Hause am besten auskurieren. Sie sollten dann nur die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel meiden. Auch sollten Sie sie auf die gute Hygiene hinweisen, und dass sie am besten den Kontakt zu anderen Personen zunächst so weit wie möglich reduzieren.

Diese Patienten sollten stationär aufgenommen und behandelt werden. Rufen Sie Ihr Krankenhaus vor Ort aber zunächst an und klären Sie mit den Kollegen gemeinsam, ob, wann und wie der Patienten eingewiesen werden kann.

Nein, das müssen sie nicht. Der Hausärzteverband in Niedersachsen rät sogar davon ab. Am besten läuft die Laborbestätigung über das Gesundheitsamt oder die Klinik.

Händehygiene, sich nicht ins Gesicht zu fassen, die Husten- und Nies-Etikette sowie Abstand zu Erkrankten.

Der Nutzen generellen Tragens einfacher Masken zur Vermeidung von Infektionen ist nicht belegt. Allerdings können Erkrankten durch das Tragen durchaus andere schützen.

Beim Kontakt mit einem Verdachtsfall sollten Schutzkittel, Einweghandschuhe, eine dicht anliegende Atemschutzmaske (FFP2 oder FFP3) tragen. Eine Kopfhaube und eine geeignete Schutzbrille erhöhen den Schutz.

Das RKI empfiehlt die Mittel mit den Kennzeichen „begrenzt viruzid“, „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“.

Die Erkrankung äußert sich wie jedes akute respiratorische Syndrom der unteren Atemwege. Fieber oder Husten sind nicht obligat.

Personen mit respiratorischen Symptomen unabhängig von deren Schwere und Kontakt (innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn) mit einem bestätigten Fall mit 2019-nCoV; oder Personen mit erfülltem klinischen Bild und Aufenthalt (innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn) in einem Risikogebiet.

Derzeit ist die „beste supportive Therapie“ das Mittel der Wahl. Je nach Schweregrad können dazu Sauerstoffgabe, Volumensubstitution, ggf. Antibiose zur Behandlung bei Koinfektionen, eventuell unterstützende Beatmung sowie die Behandlung relevanter Grunderkrankungen.

Nach ersten klinischen Daten kommen dort oft Kortikosteroide und Antibiotika zum Einsatz. Auch Oseltamivir wird vereinzelt eingesetzt, vermutlich zur Therapie wegen einer Influenza-Ko-Infektion. Die Kombination von Lopinavir und Ritonavir soll bei SARS einen „substanziellen klinischen Benefit“ gehabt haben. Auch bei nCoV wird sie nun eingesetzt, ohne jedoch bereits Ergebnisse zu haben (The Lancet 2020; online 24. Januar).

Schon seit geraumer Zeit forschen Wissenschaftler an neuen Therapien gegen Coronaviren. Am Deutschen Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) konnte Forscher jetzt zeigen, dass Autophagie-fördernde Wirkstoffe zumindest bei MERS-CoV wirksam sind. Dazu zählt etwa das Anthelminthikum Niclosamid. Die Therapie könnte theoretisch auch bei nCoV wirksam sein, was aber erst untersucht werden muss.

Bislang gibt es keine Impfstoffe, allerdings forschen etliche Wissenschaftler an möglichen Kandidaten.

Das relative Risiko der Einschleppung weiterer Fälle kalkulieren Experten vom Robert-Koch-Institut derzeit für Deutschland mit 0,139 Prozent. Das „höchste“ Risiko besteht in Frankfurt mit 0,053 Prozent. Der Wert basiert auf einer Computersimulation anhand der epidemiologischen Daten per 30. Januar. Das Risiko kann sich jederzeit ändern.

In jedem Fall gibt es eine Labormeldepflicht. Allerdings soll dem Gesundheitsamt laut Paragraf 6 Abs. 1 Nr. 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) „das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit“ gemeldet werden. Das gilt nach Paragraf 7 auch für Erregernachweise, wenn Hinweise auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit bestehen.

Ob das 2019-nCoV mehr oder weniger gefährlich ist als Influenza, kann man derzeit noch nicht sagen. Allerdings gibt es weltweit deutlich mehr Fälle der saisonalen Influenza. Zum Vergleich: 2017/18 gab es hierzulande 334.000 labortbestätigte Fälle, darunter 1674 Tote. Das ist eine Letalitätsrate von 0,5 Prozent. Bezogen auf die „Übersterblichkeit von 25.100 Todesfällen lag sie gar bei 7,5 Prozent. Bei nCoV liegt sie derzeit bei 2 Prozent.

Bei Influenza liegt die Reproduktionsrate R0 bei 1,28 (IQR: 1.19–1.37) (BMC Inf Dis 2014; 14: 480). Für nCoV haben britische Forscher den R0-Wert mit 2,6 berechnet (1,5–3,5).

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