Streit um Vergütung

Aus für rheumatologische Hochschulambulanz in Bad Abbach

Das Asklepios Klinik Bad Abbach und die Kassen konnten sich nicht auf eine Vergütung für die rheumatologische Hochschulambulanz einigen. Deshalb muss diese nun geschlossen werden.

Madlen SchäferVon Madlen Schäfer Veröffentlicht:
4000 Patienten mit Rheuma hatte die Hochschulambulanz versorgt.

4000 Patienten mit Rheuma hatte die Hochschulambulanz versorgt.

© Asklepios Klinikum Bad Abbach

Bad Abbach. Die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen ist schwierig, weil es an Fachärzten mangelt. Zeitgleich steigt der Bedarf weiter an. Künftig wird es in Bayern eine Behandlungsmöglichkeit weniger geben, denn die Hochschulambulanz für Rheumatologie am Asklepios Klinikum Bad Abbach muss schließen.

Ursache ist ein Streit über die zukünftige Vergütung zwischen der Klinik und den Kassen. Als Angliederung an die Klinik für Rheumatologie versorgt die Hochschulambulanz rund 4000 Patientinnen und Patienten mit rheumatologischen und immunologischen Erkrankungen ambulant.

Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hat in einer mündlichen Verhandlung beschlossen, dass die Hochschulambulanz den Anforderungen für die gesetzliche Ermächtigung nicht erfüllen würde. Damit wurde der Status einer Hochschulambulanz abgelehnt. Der 2005 geschlossene Vertrag zwischen der Klinik und dem Freistaat Bayern reichte aus Sicht des Landessozialgerichts nicht länger aus.

Streit um Vergütung

Die Kontroverse um die Vergütung der Hochschulambulanz hält schon länger an und wie so oft bei einem Streit, gibt es zwei Sichtweisen. Das Asklepios Klinikum wirft den Kassen vor, aus Kostengründen die Schließung der Hochschulambulanz forciert zu haben. „Um Kosten zu sparen, haben die Kassen die Schließung der Hochschulambulanz für Rheumatologie vorangetrieben“, sagt Dr. Joachim Ramming, der Asklepios Regionalgeschäftsführer Bayern, auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“.

Die Verhandlung vor dem Bayerischen Landessozialgericht hätten die Kassen benutzt, um Budget-Kosten drücken zu können. „Die Krankenkassen haben die Verhandlung als Drohkulisse in den damaligen Budgetverhandlungen mit der Klinik ausgenutzt“, sagt Ramming. Allerdings habe die Entscheidung des Landessozialgerichts nun vor allem schwerwiegende Auswirkungen für die Patientinnen und Patienten.

„Bereits jetzt gibt es Versorgungsengpässe für Menschen mit schwersten und langjährig bestehenden rheumatologischen Erkrankungen. Die Krankenkassen haben mit ihrem aus rein finanziellen Beweggründen gestellten Antrag nicht im Versorgungs-Interesse der Patientinnen und Patienten gehandelt“, so Ramming. Diese Versorgungssituation werde sich weiter verschärfen.

Keine Weiterbehandlung möglich

Denn künftig können nicht alle Menschen mit rheumatologischen Erkrankungen weiter behandelt werden: „Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten mit einem angeborenen Immundefekt können längerfristig nicht weiter ambulant in unserer Klinik betreut werden, da diese Diagnosen bisher nicht Bestandteil der ASV (Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung) sind. Wir bemühen uns aber für diese Patientengruppe um ein alternatives Versorgungsangebot“, verspricht Ramming.

Die Spezialfachärztliche Versorgung grenze die zu erbringenden Leistungen ein, weshalb nicht alle Patienten behandelt werden können, beziehungsweise dürfen. Die Hochschulambulanz am Klinikum Bad Abbach ermöglichte somit eine den Bedürfnissen der Patienten gerechter werdende Versorgung, gerade in einem Leistungsbereich wie der Rheumatologie, in dem es lange Wartelisten für einen Termin gibt.

Die ARGE (Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern) vereinbart gemeinsam die Vergütung mit den Hochschulambulanzen. Zum direkten Vorwurf der Klinik, die Schließung aus Kostengründen vorangetrieben zu haben, äußert sich die ARGE auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“ nicht.

Um Kosten zu sparen, haben die Kassen die Schließung der Hochschulambulanz für Rheumatologie vorangetrieben.

Dr. Joachim Ramming, Asklepios Regionalgeschäftsführer Bayern

Die ARGE teilt aber mit, dass das Asklepios Klinikum Bad Abbach mit dem Schiedsspruch zur Vergütung der Hochschulambulanz für Rheumatologie für die Jahre 2018/2019 nicht einverstanden gewesen sei. Deshalb kam es zur Verhandlung vor dem LSG.

„Das Asklepios Klinikum hat indes seit Februar 2020 eine Versorgungsberechtigung zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung und kann erwachsene Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen ambulant behandeln. Diese Behandlungen können direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden“, heißt es seitens der ARGE.

Die Kassen haben Revision beim Bundessozialgericht eingelegt, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Das Asklepios Klinikum Bad Abbach hat das Urteil geprüft und ist zum Schluss gekommen, keine Revision einzulegen, da die Erfolgsaussichten ungewiss sind. Die Begründung der Kassen, weshalb sie Revision einlegen, ist noch nicht bekannt.

Für rückwirkende Zeiträume haben sie allerdings bereits Rückforderungen angekündigt und klargestellt, dass die Klinik keine Leistungen der Hochschulambulanz für Rheumatologie mehr erbringen darf und die Patienten nicht mehr behandelt werden dürfen.

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