Großbritannien

Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahmen ohne Gerichts-Plazet möglich

Wegweisendes Urteil in Großbritannien: Der Supreme Court hält es nicht für zwingend notwendig, vor einer Beendigung von lebensverlängernden Maßnahmen die Gerichte um Erlaubnis zu fragen. Eine Voraussetzung muss aber erfüllt sein.

Arndt StrieglerVon Arndt Striegler Veröffentlicht:
Prägte die Debatte über den Umgang mit lebensverlängernden Maßnahmen: Der Fall Alfie Evans.

Prägte die Debatte über den Umgang mit lebensverlängernden Maßnahmen: Der Fall Alfie Evans.

© Beata Zawrzel / NurPhoto / pi

Der britische Supreme Court hat zu Wochenbeginn entschieden, dass lebensverlängernde Maßnahmen bei Koma- und anderen Patienten, die keine Aussicht auf Genesung haben, nicht zwingend fortgeführt werden müssen. Allerdings gilt das nur dann, wenn sich behandelnde Ärzte und die Angehörigen des Patienten dabei einig sind.

Sollte das nicht der Fall sein und nur eine der zwei Parteien für einen Behandlungsabbruch sein, müssen auch weiterhin die Gerichte eingeschaltet werden.

In den vergangenen Jahren sorgten immer wieder tragische Koma-Fälle wie die von Alfie Evans oder Charlie Guard – zwei unheilbar kranke Kinder – in Großbritannien und auch weltweit für Schlagzeilen.

Meist wollten Eltern die lebensverlängernden Maßnahmen, darunter künstliche Ernährung und Beatmung, weiter laufen lassen, während die behandelnden Ärzte davon abrieten. Dann musste stets ein Gericht entscheiden, was für die betroffenen Familien weiteres Leid brachte.

Die Richter entschieden einstimmig

Das Urteil des Supreme Court ist überraschend. Doch es bringt Klarheit, was besonders für die behandelnden Ärzte wichtig ist.

Die richterliche Entscheidung bedeutet, dass in Zukunft Patienten in einem permanenten vegetativen Zustand und ohne Aussicht auf Genesung oder merkliche Besserung nicht zwangsläufig weiter künstlich am Leben gehalten werden müssen, wenn sich Ärzte und Angehörige einig sind.

Im aktuellen Fall ging es um einen 52-jährigen Komapatienten, der als Folge eines Herzstillstands und von Sauerstoffmangel irreversible Hirnschäden erlitten hatte. Der Patient starb im Dezember 2017 eines natürlichen Todes, bevor eine letztinstanzliche Gerichtsentscheidung vorlag.

Interessant: Das Gericht, bestehend aus fünf Richtern, entschied einstimmig. Damit enden Diskussionen über mehr als 25 Jahre, die von rechtlichen Unsicherheiten für Ärzte, Patienten und deren Angehörige begleitet waren.

"Ärzte operierten viele Jahre lang in einer juristischen Grauzone, was die Bestimmungen für lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Ernährung angeht", sagte ein Sprecher des größten britischen Ärzteverbandes (British Medical Association, BMA) in London. "Wir begrüßen es, dass jetzt mehr Klarheit herrscht."

Doch in der britischen Ärzteschaft und auch in der Öffentlichkeit gibt es auch vereinzelt Kritik. Das neue Urteil dürfe nicht dazu führen, dass unheilbar kranke Patienten jetzt "en masse zum Sterben verdammt" würden, sagte ein Sprecher der Organisation "Care Not Killing".

Experten schätzen, dass in Großbritannien etwa 24.000 Patienten von dem neuen Urteil betroffen sein könnten. Das Thema hatte die britischen Gerichte und auch das Parlament seit Anfang der 90er Jahre immer wieder beschäftigt.

Allmähliche Herausbildung von Konsensinseln

1993 entschieden Mitglieder des britischen Oberhauses mit richterlicher Funktion ("Law Lords"), dass ein 22-jähriger Patient namens Tony Bland das Recht habe, zu sterben und nicht länger künstlich am Leben erhalten werden muss.

Bland hatte 1986 bei einem Massenunfall in einem englischen Fußballstadion – der Katastrophe von Hillsborough mit 96 Toten – schwere Hirnverletzungen erlitten. Seitdem lag er im Koma und es gab laut Fachärzten keine Hoffnung mehr auf Genesung oder merkliche Verbesserungen seines Gesundheitszustandes.

Das Urteil trat eine Lawine weiterer Gerichtsstreitigkeiten los, die zu einer Konsensbildung in drei Punkten führten, nämlich:

»dass künstliche Ernährung juristisch als eine "medizinische Leistung" anzusehen ist und nicht als nicht-medizinische Dienstleistung,

»dass es juristisch als "Körperverletzung" zu werten ist, wenn Ärzte einen Patienten dann weiter behandeln, obwohl er es nicht will und

»dass medizinische Behandlungen gestoppt werden können, wenn diese nicht länger "im besten Interesse des Patienten" liegen.

Laut dem Urteil des Supreme Court verstößt es nicht gegen Menschenrechte, wenn einem Patienten die künstliche Ernährung vorenthalten wird, sollte diese nicht in seinem besten Interesse sein.

"Es gibt Fälle, in dem es im besten Interesse des Patienten ist, die künstliche Ernährung zu stoppen", sagte Lady Black, Präsidentin des Supreme Court, bei der Urteilsbegründung.

Ein Sprecher der Organisation "Compassion in Dying" sagte, das neue Urteil sei "ein Meilenstein auf dem Weg einer stärker am Patienten orientierten Humanmedizin".

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