Meinungsbildung

BÄK-Präsident: Cannabis-Legalisierung hat „nichts mit Jugendschutz zu tun“

Dass sich der Bundesgesundheitsminister für seine Pläne zur Cannabis-Legalisierung Kritik würde anhören müssen, war klar.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, hat seine Gegnerschaft zur Cannabis-Legalisierung bekräftigt.

Es sei „erschreckend, dass sich ein Gesundheitsminister, der zugleich Arzt ist, für die Legalisierung einer Droge einsetzen muss“, so Reinhardt im Gespräch mit dem Deutschlandfunk. Die BÄK veröffentlichte das Statement am Montag.

„Das ist eine Substanz, von der wir wissen, dass sie potenziell süchtig machend ist. Dass sie bei Menschen, die noch nicht das 21., 22. Lebensjahr erreicht haben, hirnorganische Veränderungen hervorruft. Eine Substanz, von der wir wissen, dass sie eine Zunahme von Psychosen, von Depressionen, von Angststörungen und kognitiven Störungen auslöst, so Reinhardt weiter. Das habe „mit Jugendschutz nichts zu tun“.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte anlässlich der Vorstellung eines Eckpunktepapiers zur Cannabis-Legalisierung kürzlich den Gesundheitsschutz als wichtigste Intention dieses Vorhabens betont. (cw)
Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kausaler Zusammenhang gesucht

Werden Jugendliche nach Hirnverletzungen öfter kriminell?

Gute Nachrichten des Jahres 2024

Positiver Jahresrückblick: Impferinnerungen via App

Aufarbeitung

Sachsen setzt Enquete-Kommission zu Corona ein

Das könnte Sie auch interessieren
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Vitamin-B12-Mangel frühzeitig behandeln!

© Aleksandr | colourbox.de

Fatal verkannt

Vitamin-B12-Mangel frühzeitig behandeln!

Anzeige | WÖRWAG Pharma GmbH & Co. KG
Aktuelle Empfehlungen für die Praxis

© polkadot - stock.adobe.com

Vitamin-B12-Mangel

Aktuelle Empfehlungen für die Praxis

Anzeige | WÖRWAG Pharma GmbH & Co. KG
B12-Mangel durch PPI & Metformin

© Pixel-Shot - stock.adobe.com

Achtung Vitamin-Falle

B12-Mangel durch PPI & Metformin

Anzeige | WÖRWAG Pharma GmbH & Co. KG
Kommentare
Dr. Detlef Bunk 09.11.202209:41 Uhr

Lieber Herr Dr. Grimm,
Dank für Ihre differenzierte Betrachtung. Sie ist sicherlich wichtig. Doch, warum brauchen wir neben Alkohol und Nikotin eine dritte Volksdroge? Einschlägige Hedonisten und Interessengruppen fragen schon nach der Freigabe von Heroin und Kokain. Ja, warum nicht, kann man sich da fragen? Ich meine, an bestimmten Stellen muss die Gesellschaft einfach eine willkürliche Linie zeichnen, ohne Verbote ständig zu begründen.
Dr. Detlef Bunk, psychol. Psychotherapeut

Dr. Detlef Bunk 08.11.202209:22 Uhr

Sehr geehrter Herr Dr. Klaus Reinhardt,
ich unterstütze Ihre Meinung und Forderung vorbehaltlos gegen alle verqueren Argumente der Politik und Interessengruppen. Doch wir sind einsame Rufer in der einer Zeit der deutschen Variante spätrömischer Dekandenz. Ein erheblicher Teil unserer Bevölkerung möchte halt bekifft der Realität durch staatlichen Freifahrtschein entfliehen und die Chance, einen produktiven Beitrag zur Entwicklung unseres Landes zu leisten, vertun.
Da durch die Cannabis-Freigabe mit einer größeren Belastung des Gesundheitswesens zu rechnen ist, sollte man von jedem Cannabis-Käufer den Nachweis einer zusätzlichen Kranken- und Rentenversicherung verlangen.
Dr. Detlef Bunk, Psychol. Psychotherapeut

Dr. Karl-Heinz Grimm antwortete am 09.11.202200:02 Uhr

Sehr geehrter Ärztekammerpräsident und sehr geehrter Herr D. Bunk
ich schließe mich ihren Meinungen nur teilweise an. Auch mir ist sehr mulmig bei dieser geplanten Legalisierung von Cannabis, insbes.von 30 g, wobei noch nicht gesagt wurde in welchem Zeitraum das an eine Person - mit ausgereiftem Gehirn - verkauft werden darf.
Trotzdem muss man eine Legalisierung von Cannabis differnziert betrachten. Wer so stringend argumentiert wie die angesprochenen Herren, von dem erwarte ich, dass er auch für ein rigoroses Alkoholverbot eintritt. Alle Kriterien sind erfüllt wie die beim Cannabis. Und die sind ja richtig.
Ich bin tätig als Allgemeinarzt, betreue mit Suchtqualifikation 100 Opiat Abhängige mit Substitution und betreue in einem Altenheim eine Station mit vorwiegend gerichtlich untergebachten schizophrenie- und alkohlkranken Patienten. Die geistigen Schäden durch Alkohol sind weitaus gravierender - qualitativ und quantitativ - als sie sich bei Drogensucht darstellen. Schwerste Korsakow-Syndrome sind vorwiegend bei alkoholkranken Patienten vorzufinden. und die bessern sich auch oftmals nicht mehr auch nach langer Alkoholabstinenz.
Das unreife Gehirn eines Jugenlichen verzeiht weder Alkohol noch Cannabis. Aber wie stellen wir fest wann ein Gehirn denn wirklich ausgereift ist? Hier fehlt jegiche Evidenz. Bei Alkohol ist das Gehirn doch nicht früher reif wie bei Cannabis. Beim Rausch wissen wir wie die Leber den Alkohol abbaut , dann ist auch der Rausch weg, beim Cannabis können wir das Rauschende nicht messen, da sich THC oft über Wochen noch im Urin finden lässt. Wo ziehen wir da die Grenze?
Der Versuch einer Cannbisfreigabe und damit einer Reduzierung des Schwarzmarktes ist ein postives Argument. Aber zunächst muss genau geklärt werden wie hoch die gesamte Bezugsmenge in welcher Zeiteinheit sein darf, und wie mit der Messung des Rausches umgegangen wird. Und wie will man sicherstellen das nicht legales Cannabis an Jugenlliche weitergegeben wird. Das kann dann ja noch dauern.

Sonderberichte zum Thema
Neue Daten untermauern günstiges Sicherheitsprofil von Ofatumumab

© Frantisek / Generated with AI / stock.adobe.com

Aktive schubförmige Multiple Sklerose (RMS)

Neue Daten untermauern günstiges Sicherheitsprofil von Ofatumumab

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Abb. 1: Eszopiclon verbesserte signi?kant beide polysomnographisch bestimmten primären Endpunkte: Schla?atenz (a) und Schlafe?zienz (b)bei älteren Patienten mit chronischer primärer Insomnie (jeweils p0,05)

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziet nach [20]

Behandlungsbedürftige Schlafstörungen bei älteren Menschen

Schlafstörungen können typische Altersprozesse triggern und verstärken

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: HENNIG Arzneimittel GmbH & Co. KG, Flörsheim
DGN: seltene neurologische Erkrankungen im Fokus

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

DGN: seltene neurologische Erkrankungen im Fokus

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxisabgabe mit Hindernissen

Warum Kollege Gieseking nicht zum Ruhestand kommt

Lesetipps
Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025