1. Lesung

Pflegereform passiert den Bundestag

Der Bundestag hat in erster Lesung über die geplante Pflegereform der großen Koalition beraten. Gesundheitsminister Gröhe hat in seiner Rede für den Entwurf geworben. SPD-Politiker Lauterbach ist "stolz, dass die Pflegereform teuer ist".

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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe rührte bei der ersten Lesung im Bundestag die Werbetrommel für die Pflegereform.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe rührte bei der ersten Lesung im Bundestag die Werbetrommel für die Pflegereform.

© Wolfgang Kumm / dpa

BERLIN. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erwartet vom Pflegestärkungsgesetz eine "spürbare Verbesserung des Alltags" von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften.

2,4 Milliarden Euro flössen in zusätzliche Leistungen, davon seien 1,4 Milliarden Euro für die ambulante Pflege vorgesehen, sagte Gröhe bei der Bundestagsdebatte über das Pflegestärkungsgesetz.

Dieses erste von insgesamt zwei Pflegegesetzen, die die Koalition plant, soll Anfang 2015 in Kraft treten. Mit der zweiten Reform soll noch in dieser Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, der seit April dieses Jahres erprobt wird.

Insgesamt würden der gesetzlichen Pflegeversicherung bei einem Volumen von jährlich bisher 22 Milliarden Euro durch beide Reformen sechs Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, sagte Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion.

Der SPD-Gesundheitspolitiker Professor Karl Lauterbach zeigte sich "stolz, dass die Reform teuer ist, denn sie muss auch teuer sein". Unter anderem werden alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um vier Prozent angehoben.

Dagegen kritisierte Kathrin Vogler (Linksfraktion), dass die Vorlage keine Antworten auf die "strukturelle Unterversorgung" in der Pflege gebe. Diese äußere sich in fehlender Zeit für die Betreuung der Pflegebedürftigen.

Mehr Kräfte für die Pflegeheime

Gröhe indes verwies darauf, dass 500 Millionen Euro vorgesehen seien, um die Zahl der Betreuungskräfte in Pflegeheimen von 25.000 auf bis zu 45.000 zu steigern.

Die Pflegeexpertin der Linken, Pia Zimmermann, warnte, mit der stärkeren Anwerbung und Entschädigung ehrenamtlicher Betreuer würde ein Einfallstor für prekäre Beschäftigung geschaffen.

Kontrovers wurde erneut der Vorsorgefonds debattiert. Von dem um 0,3 Prozent erhöhten Beitragssatz sollen ab 2015 0,1 Punkte in einen Fonds fließen. So soll die Beitragsbelastung für die Pflege der zahlenmäßig starken Babyboomer gedämpft werden.

Spahn bezeichnete es als "kluge Politik, über vier Jahre hinaus zu denken". Maria Klein-Schmeink (Grüne) rügte den Fonds dagegen als "Irrsinn" und "Symbolprojekt".

Die SPD blieb bei dem Thema gespalten. Lauterbach bezeichnete es als "nicht falsch", Geld zurückzulegen. Hilde Mattheis, Sprecherin der SPD-Arbeitsgruppe Gesundheit und Kritikerin des Vorhabens, warb dagegen dafür, in die Ausbildung von Menschen zu investieren, die im Jahre 2030 für die Pflege zur Verfügung stehen - sozusagen Investition in Humankapital statt Kapitalbildung.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) begrüßte den Start des Gesetzgebungsverfahrens für das Pflegestärkungsgesetz. Als positiv wurde insbesondere bezeichnet, dass Pflegebedürftige ohne Pflegestufe, die aufgrund einer Demenzerkrankung oder einer anderen Krankheit in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, einen umfassenden Leistungsanspruch erhalten.

vdek: Pflegeleistungen dauerhaft vor Entwertung schützen

Der Ersatzkassenverband vdek kommentierte, die zusätzlichen 0,2 Beitragssatzpunkte, die für Leistungsverbesserungen vorgesehen sind, seien "vertretbar" und belasteten "weder die Versicherten noch die Arbeitgeber über Gebühr". Allerdings sollten die Pflegeleistungen dauerhaft vor Entwertung geschützt werden, so der vdek.

Vor diesem Hintergrund seien "gesetzliche Vorgaben zur Anpassung der Leistungen im Gesetz" nötig, sagte Ulrike Elsner, vdek-Vorstandsvorsitzende.

Als "nicht zu Ende gedacht" kritisierte der vdek den geplanten Vorsorgefonds. Die 0,1 Beitragssatzpunkte sollten besser in die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs investiert werden. (fst)

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