GKV-Spitzenverband
Pflegereform schafft Arbeitsplätze
Ab Januar greift das neue Begutachtungssystem in der Pflege. Allein 2017 sollen 200.000 Leistungsberechtigte dazu kommen.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Pflegereform ist auf der Zielgeraden. Ab dem 1. Januar werden Pflegebedürftige in Deutschland anders begutachtet und eingestuft. Die rein somatisch geprägte Einstufung von heute soll einer Einschätzung des Grades der Selbstständigkeit eines Menschen weichen.
"Die Vorbereitungen sind im Plan", heißt es beim GKV-Spitzenverband und seinem Medizinischen Dienst (MDS).
Mit der Reform steige die Zahl der Leistungsberechtigten, stellte Verbandsvorstand Dr. Gernot Kiefer am Mittwoch in Berlin fest. Allein 2017 sollen 200.000 Leistungsberechtigte dazu kommen. Das wirkt sich auf die Nachfrage nach Arbeitskräften in der Pflege aus.
Es zeichne sich ab, dass durch die Reform eine fünfstellige Zahl von Pflegekräften eingestellt würde, sagte Kiefer.
Pflegeversicherung bleibt wohl stabil
Trotz des wachsenden Aufwands könnten die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung voraussichtlich bis 2021 stabil bleiben, kündigte Kiefer an. Derzeit liegen sie bei 2,35 Prozent und 2,6 Prozent für Kinderlose.
MDS-Chef Dr. Peter Pick warnte vor übereilten Anträgen auf eine Neueinstufung. Es gebe eine scharfe Trennlinie. Wer sich vor dem 1. Januar begutachten lasse, werde nach dem aktuellen System begutachtet. Wer sich im kommenden Jahr begutachten lasse, genieße auf jeden Fall Besitzschutz. Abstufungen werde es nicht geben.
Die Vorsitzende des Sozialverbands vdk forderte die Pflegekassen auf, die Überleitungsbescheide von der jetzigen Pflegestufe zum künftigen Pflegegrad bis spätestens Ende November zu verschicken. Sie plädierte für ein System von fachlich umfassend besetzten Pflegestützpunkten.
Der Paradigmenwechsel in der Pflege müsse den Menschen auch erklärt werden.
Das Gesundheitsministerium versichert derweil, dass die Reform in keinem Fall eine Schlechterstellung für besonders vulnerable Gruppen bedeute. Das solle rechtzeitig auch noch in einem gesetzlichen Verfahren abgesichert werden. (af)