Reserve-Antibiotika

Zulassung soll Beleg für Zusatznutzen sein

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Berlin. Für Reserveantibiotika soll künftig schon die Zulassung als Beleg für einen Zusatznutzen genügen. Das geht aus einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Ob ein Antibiotikum als Reserveantibiotikum eingestuft wird, sollen das Robert Koch-Institut (RKI) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ermitteln. Ist dies der Fall, soll der Zusatznutzen bereits belegt sein, plant die Koalition.

„Mit der Neuregelung soll ein stärkerer Anreiz für die Entwicklung von Reserveantibiotika geschaffen werden“, heißt es in der Begründung zu der Gesetzesinitiative. Nur so könne sichergestellt werden, dass bakterielle Infektionen langfristig effektiv behandelbar seien.

Ausweislich einer Aufstellung des Verbandes forschender Arzneiunternehmen (vfa) gibt es mehr als 80 Antibiotika. Seit 2012 sind circa 15 Antibiotika hinzugekommen, darunter auch solche, die ausdrücklich gegen resistente Formen entwickelt worden seien, auch gegen MRSA.

Das Gesetz soll im kommenden Frühjahr vom Bundestag verabschiedet werden. (af/hom)

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