Haft für manipulative Mutter
„Selbst Ärzte von angeblichen Krankheiten überzeugt“
Eine Mutter, die ihren Kindern schwere Krankheiten angedichtet hatte, um Sozialleistungen zu erlangen, wurde verurteilt. Dafür hatte sie sogar Ärzte von nicht vorhandenem Rheuma oder Asthma überzeugt.
Veröffentlicht:Lübeck. Sie sollen an Rheuma, Blutgerinnungsstörungen, Asthma oder der Glasknochenkrankheit gelitten haben – jahrelang dichtete eine Mutter ihren Kindern Krankheiten an und kassierte damit Geld. Am Mittwoch verurteilte das Landgericht Lübeck die 49 Jahre alte Frau zu acht Jahren Haft wegen schwerer Misshandlung Schutzbefohlener und gewerbsmäßigen Betrugs in mehreren Fällen.
Wegen Fluchtgefahr erließ die Kammer direkt einen Haftbefehl gegen die Angeklagte, der noch im Gerichtssaal vollstreckt wurde. Bis Mittwoch hatte sich die Frau aus Lensahn im Kreis Ostholstein auf freiem Fuß befunden. Sie hatte bis zum Schluss geschwiegen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie vieren ihrer fünf Kinder über Jahre hinweg schwere chronische Krankheiten angedichtet hatte, um ungerechtfertigt Sozialleistungen zu beziehen. Seit August saß die fünffache Mutter in immer gleicher Kleidung – blaues T-Shirt mit Blumenmuster, Jeans, neongrüne Sportschuhe – und mit leicht trotzig wirkendem Gesichtsausdruck auf der Anklagebank.
Atteste gefälscht
„Dank ihrer manipulativen Fähigkeiten hat es die Angeklagte geschafft, Lehrer und Ärzte und auch die Kinder selbst von den angeblichen Krankheiten zu überzeugen und ihre Kinder von sich abhängig zu machen“, so die Richterin Helga von Lukowicz. Sie habe ihre Kinder nicht geliebt, sondern sie nur benutzt, um möglichst viel Geld zu machen und ihre Geltungssucht zu befriedigen.
Die Mutter brachte ihre Kinder sogar dazu, im Rollstuhl zu sitzen, sie durften nur wenige Schritte am Tag laufen. Um alles glaubhaft zu machen, legte sie gefälschte Atteste vor. „Das ist offenbar keinem der Ärzte aufgefallen“, sagte die Richterin.
Den materiellen Schaden für die Sozialkassen und den Kreis Ostholstein bezifferte sie auf 135.000 Euro. Dazu kommen unnötig verordnete Medikamente im Wert von mehr als einer Million Euro, die die Angeklagte im Keller ihres Hauses hortete.
Münchhausen-by-proxy-Syndrom
Schwer wiegt nach Auffassung des Gerichts auch der seelische Schaden, den die Angeklagte ihren Kindern zugefügt habe. „Sie hat meinen Geschwistern mit schweren gesundheitlichen Folgen, aber auch mit dem Heim oder der Psychiatrie gedroht, falls sie nicht mitspielten“, so die älteste, heute 27 Jahre alte Tochter im Prozess. Sie selbst hatte den Schwindel nicht mitgemacht und war aus dem Elternhaus ausgezogen. Die übrigen Kinder verweigerten vor Gericht die Aussage. Insgesamt waren in dem Prozess rund 50 Zeugen gehört worden, darunter Ärzte, Lehrerinnen und Schulbegleiterinnen. Die hatten unter anderem berichtet, dass die Kinder Sport getrieben und in ihrer Freizeit mit anderen Kindern getobt hätten.
Eine psychiatrische Sachverständige bescheinigte der Mutter ein Münchhausen-by-proxy-Syndrom. Bei dieser Persönlichkeitsstörung erfinden etwa Eltern bei ihren Kindern Krankheitssymptome, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Einfluss auf die Schuldfähigkeit hat diese Störung aber nicht.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre Haft beantragt hatte. Die Verteidigung, die eine milde Strafe gefordert hatte, kündigte nach der Urteilsverkündung an, in Revision gehen zu wollen. (dpa)