Eigentlich dürfte es bei IGeL in der Praxis keine Probleme mehr geben, was den sauberen Umgang mit dem Thema von der ordnungsgemäßen Aufklärung über die Schriftlichkeit des Vertrages bis hin zu dem Gebot, Patienten nicht zur Annahme einer Selbstzahlerleistung zu drängen, angeht.