KBV
Physiotherapeuten in Haftung nehmen!
Heilmittelerbringer sollen mehr Autonomie erhalten. Dann können Ärzte nicht mehr für die Kosten einstehen, warnt die KBV.
Veröffentlicht:BERLIN. Die KBV drängt darauf, bei den geplanten Modellvorhaben zur Blankoverordnung von Heilmitteln, die Wirtschaftlichkeitsverantwortung beispielsweise auf Physiotherapeuten zu übertragen. Das geht aus der Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes hervor. Der BMG-Entwurf sieht vor, dass in jedem Bundesland und für alle Heilmittelerbringer Modellvorhaben aufgelegt werden.
Dabei bleibt Diagnose- und Indikationsstellung Aufgabe des Vertragsarztes. Dagegen soll die Auswahl des Heilmittels, die Dauer der Therapie und die Frequenz der Behandlungseinheiten von Physio- oder Ergotherapeuten, Logopäden oder Podologen festgelegt werden.
Die KBV wertet die Modellvorhaben grundsätzlich als "sinnvolle Entlastung der Vertragsärzte". Allerdings hätten diese bei Blankoverordnungen keine Steuerungsmöglichkeiten mehr im Hinblick auf Verordnungsmenge und -kosten.
Bleibt die Ausgabenverantwortung bei Modellprojekten beim Vertragsarzt, dann würden sie für Kosten in Haftung genommen, auf die sie keinerlei Einfluss mehr hätten. Nötig sei daher eine gesetzliche Regelung, damit die in Modellprojekten entstandenen Ausgaben nicht in die Heilmittel-Richtgrößen eingehen.
Die KBV drängt darauf, dass KVen in die Umsetzung der Modellvorhaben eingebunden werden. Vertragsärzten müsse es in jedem Fall möglich bleiben, kontraindizierte Heilmittel zu bestimmen und so "verantwortlicher Gesamtkoordinator der Therapie zu bleiben". Dass für Heilmittelverträge zwischen Kassen und Leistungserbringern künftig nicht mehr der Grundsatz der Beitragssatzstabilität gelten muss, sieht die KBV kritisch. Die Preiserhöhungen für Heilmittel dürften bei Vertragsärzten keine Nachteile bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach sich ziehen, heißt es.
Bei Verbandmitteln oder Medizinprodukten können Vertragsärzte bisher des Öfteren nicht erkennen, ob diese tatsächlich zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen. Im BMG-Entwurf ist daher vorgesehen, dass die Praxissoftware diese Information künftig zwingend enthalten muss. Das "trägt erheblich zur Verordnungssicherheit bei", lobt die KBV.