Masern-Impfpflicht

Weckruf des Ministers an die Adresse der Impfmüden

Mit einem Paukenschlag will Gesundheitsminister Jens Spahn die Impfmüden im Land aufrütteln. Nach den Masernausbrüchen der jüngeren Vergangenheit beendet der Minister zumindest für eine Indikation die Freiwilligkeit der Impfentscheidung. Und der Zwang gilt nicht nur für Kinder.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Wird die Masernimpfung künftig Voraussetzung für den Kitabesuch? (Symbolbild mit Fotomodellen)

Wird die Masernimpfung künftig Voraussetzung für den Kitabesuch? (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Vesnaandjic / Getty Images /

Geht es nach Gesundheitsminister Jens Spahn, brauchen Kinder künftig den Impfausweis als Eintrittskarte für die Kita. Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder nicht gegen Masern haben impfen lassen, sollen mit einem Bußgeld von 2500 Euro rechnen müssen.

Am Sonntag hat das Ministerium einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Pflichtimpfung gegen Masern vorgelegt, der eine breite gesellschaftliche Debatte auslösen dürfte. Das war dem Minister wohl bewusst, hat er als Verstärker für seinen Coup als Medium doch eine Sonntagszeitung mit besonders großen Buchstaben ausgesucht.

Ärzteschaft diskutiert kontrovers

In der Ärzteschaft ist die Impfpflicht gegen Masern nicht einheitlich bewertet. Unterschiedliche Auffassungen gibt es dazu, ob es eine Impfpflicht für alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen geben sollte. Dieser Meinung ist der scheidende Präsident der Bundesärztekammer Professor Frank Ulrich Montgomery. Seine Stellvertreterin Dr. Martina Wenker, die sich beim Ärztetag in Münster als eine von vier Kandidaten um die Nachfolge Montgomerys bewirbt, sieht dies eher skeptisch. Mit einer umfassenden Impfpflicht gehe man zu weit, ließ sie sich dazu ein.

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) hatte sich im April gegen eine Impfpflicht bei Masern ausgesprochen. Angesichts höherer Durchimpfungsraten in Deutschland im Vergleich mit Ländern mit Impfpflicht hatte die DEGAM in einem Positionspapier die „Argumente für eine Impfpflicht“ als fragwürdig eingestuft.

Impfpflicht nur für Masern

Auf die Ebene einer umfassenden Impfpflicht hat sich nun auch der Minister vorsichtshalber nicht begeben. Der Entwurf, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, beschränkt sich ausschließlich auf die Prävention der Masern. Damit steigen die Erfolgsaussichten des Vorhabens. Im Jahr 2018 starben europaweit 70 Menschen an Masern.

In Deutschland waren 583 Menschen vor allem in Bayern, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen an Masern erkrankt. Alleine in den ersten beiden Monaten dieses Jahres hat das Robert Koch-Institut 170 neue Masernfälle gezählt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Deutschland daher bereits 2017 wieder auf die Liste der Länder mit endemischer Masernverbreitung gesetzt.

Die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfes:

  • Alle Ärzte, gleich welcher Fachrichtung, dürfen Schutzimpfungen vornehmen.
  • Masernimpfpflicht für die Kinder in Kitas und Schulen sowie für ihre Betreuer und Lehrer. Ohne Nachweis soll keine Aufnahme in die Kita erfolgen können.
  • Masernimpfpflicht für niedergelassene Ärzte und ihr Personal sowie Ärzte und Pflegefachkräfte in Krankenhäusern.
  • Für die Aufnahme in Kitas soll die Impfung Bedingung werden; für ungeimpfte Kinder, die bereits in einer Kita sind, wird ein Termin zur Nachholung der Impfung festgesetzt (31. Juli 2020).
  • Wegen der Schulpflicht können nicht geimpfte Kinder nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden, es sei denn, es kommt zu einem tatsächlichen Masernausbruch. Eltern nicht geimpfter Kinder droht ein Bußgeld von 2500 Euro.

Spahn: „Ich will die Masern ausrotten“

Der Gesetzentwurf rechnet mit 160.000 Impfungen in Kitas und Schulen und 60.000 Impfungen in medizinischen Einrichtungen. Der Grund ist, dass viele Erwachsene nicht den kompletten Impfschutz haben. 97,1 Prozent der Kinder bis 24 Monate erhalten hierzulande die erste Masernimpfung. Das bedeutet, dass die zur Herdenimmunisierung als nötig angesehene Grenze von 95 Prozent überschritten wird.

Die zweite Dosis der Masern-Mumps-Röteln-Impfung kommt wohl nur bei 92,8 Prozent der jungen Erwachsenen an. Zudem gibt es regional deutlich stärkere Ungleichgewichte. Im Süden Baden-Württembergs und Bayerns werden geringere Impfquoten verzeichnet. Das ist dem Minister zu wenig: „Ich will die Masern ausrotten“, sagte Jens Spahn der „Bild am Sonntag“. Dafür müssten mindestens 95 Prozent der Bevölkerung zwei Masernimpfungen haben.

Auch die Argumente der Impfgegner nahm der Minister aufs Korn. Sie verbreiteten „jede Menge Fake News“, sagte er der BAMS. Ein Hauptargument, nämlich dass die Masernimpfung Autismus auslösen könne, sei längst widerlegt. Der Autor habe seine ärztliche Zulassung verloren.

Die Impfdebatte hat eine internationale Dimension. Die Vereinten Nationen registrieren eine Zunahme starker Masernausbrüche weltweit. In den letzten zehn Jahren seien knapp 200 Millionen Kinder nicht geimpft worden, heißt es bei UNICEF.

Lesen Sie dazu auch: Kritik an Impfpflicht: Spahn verteidigt Bußgelder gegen Impfgegner

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Kommentare
Helmtrud Harnack 06.05.201912:49 Uhr

Weckruf an Mister Spahn

„Ich will die Masern ausrotten“: Minister Span. Bei einer Impfpflicht entfällt letztlich die Aufklärungspflicht wie bei der Pockenschutzpflichtimpfung. Mögliche Impfschäden werden äußerst selten und nur nach lang dauernden gerichtlichen Auseinandersetzungen anerkannt. Eine starke Impfreaktion ist noch kein Schaden. Die ersten unspezifischen Schäden können erst nach 10, 20 Jahren und mehr nach wissenschaftlichen Kenntnissen und der Physiologie auftreten, ohne dass an eine Ursache der Krankheit gedacht bzw. dann abgestritten wird. Darüber wurde noch nicht nachgedacht.

Wenn z.B. Lehrer usw. der Impfpflicht unterstehen, besteht dann keine Impfpflicht für Eltern oder Großeltern, gibt es sonst keine Ansteckungsmöglichkeit? Wenn ein Kind nicht geimpft werden kann, müssen dann Eltern Strafe zahlen? Wer entscheidet mit welchen Voraussetzungen, dass und ob ein Kind nicht geimpft werden kann?

Müssen sich nicht dann auch alle Ärzte/Ärztinnen/Therapeuten/Pfleger usw. impfen lassen?

Ist es völlig ausgeschlossen, dass ein geimpftes Kind/Erwachsener ein ungeimpftes anstecken kann ohne dass es mit einem Masernkranken Kontakt hatte? Wurde das jemals bei den Erkrankten in Erwägung gezogen oder nachgeforscht? Gibt es keine Reinfektionen?

Wie steht es, wenn ein Kind oder Erwachsener keine Antikörper bildet/bilden kann? Das wird/wurde nie überprüft. Was geschieht mit den Kindern, Eltern und z.B. Lehrern, die nicht geimpft werden können? Gibt es Regeln, wann nicht geimpft werden kann?

Eine Impfung ist nicht nur ein Piks! Mit dem 3-fach- bzw. 4-fach Impfstoff, glich noch mit Windpocken, wird letztlich eine generelle Impfpflicht eingeführt. Es wird nicht lange dauern, dann werden auch die Hepatitisimpfungen als Pflicht eingeführt.

Es gibt so viele offene Fragen, die beim Gesetzentwurf nicht überdacht wurden.
Möchte eventuell Minister Spahn mit der schnellen Einführung der Impfpflicht bei vielen offenen Fragen wie Jenner zur Pockenschutzimpfung in die Weltliteratur aufgenommen werden?

Dr. Thomas Georg Schätzler 05.05.201917:08 Uhr

So nicht, "mein lieber Spahn"!

Motivation und Begeisterung für Schutz-Impfungen werden nicht durch sachfremde ministerielle Abschreckung und drakonische Strafandrohungen erreicht.

Überzeugender sind und bleiben positive Motivation und professionell begründete, haus- und familienärztliche Begeisterung für Impfungen?

Wenn 2017 nur 7,2% und 2016 nur 7,1% der Erstklässler nicht die zweite Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR) erhalten haben, wie das Robert Koch-Institut (RKI) berichtet (Epi Bull 2019; 18: 147), ist eine Impfquote von 92,8 Prozent auf dem Niveau des Vorjahres (92,9 Prozent in 2016) doch eigentlich ein großer Erfolg.

Damit wird zwar die gewünschte Impfquote von 95% nicht erreicht: Und die schlechtesten Quoten für die zweite MMR-Impfung von Schulanfängern lag in Baden-Württemberg (89,1%) und im Saarland (90,5%) zu niedrig, die beste Quote erreichten Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit jeweils 95,5%.

Das bedeutet immerhin:
- 92,8% Erfolg bei der MMR-Erstimpfung,
- 95,5% bis 89,1% Erfolg bei der MMR-Zweitimpfung.
Diese an sich guten Durchimpfungsraten, die in vielen Ländern Europas und den USA nicht annähernd erreicht werden, sollten zu positiver Bestärkungs- und Unterstützungs-Pädagogik Anlass geben.

Doch geradezu kontraproduktiv ist die Auffassung, mit "Schwarzer Pädagogik" und Drohgebärden einer Masern-Impfpflicht krasse beratungs- und bildungsresistente Minderheiten in der Bevölkerung zu erreichen. Auch sollte sich langsam herumgesprochen haben, dass in Deutschland ein isolierter Masern-Impfstoff nicht verfügbar ist. Es kann immer nur gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) erstimmunisiert bzw. der MMR-Impfschutz aufgefrischt werden.

Trotzdem hält Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) medizin- und versorgungs-bildungsfern dagegen: „Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impfquoten in den vergangenen Jahren nicht entscheidend gestiegen. Deshalb muss die Masern-Impfung in Kindergärten und Schule verpflichtend werden“, und spricht immer nur verkürzend von "Masern-Impfungen", die es in Deutschland so gar nicht gibt.

Auch bleibt schleierhaft, welche „Aufklärungskampagnen“ bisher gewirkt haben sollten. Außer der Aktion „Deutschland sucht den Impfpass“ fand gezielte Information und Aufklärung nicht statt.

RKI-Präsident Professor Dr. med. Lothar H. Wieler weist richtigerweise darauf hin, dass fast die Hälfte der über 300 Masernkranken in diesem Jahr Erwachsene sind; spricht zugleich aber auch nicht von der notwendigen MMR-Kombi-Impfung für unter 50-Jährige als empfohlene Impfung.

Zusammengefasst halte ich es für zwingend erforderlich, die tatsächlichen Verhältnisse gesundheits- und krankheitspolitisch differenzierter wahr zu nehmen:

1. In Deutschland ist ein isolierter Masern-Impfstoff nicht verfügbar. Es kann immer nur gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) erstimmunisiert bzw. der MMR-Impfschutz aufgefrischt werden.

2. Im Sinne einer positiven bio-psycho-sozialen Verstärkung sollte immer zunächst von Impf- und Immunisierungs-Erfolgen die Rede sein.

3. Impferfolg und MMR-Immunstatus sollten in einer wohlhabenden Überflussgesellschaft in Deutschland zu Lasten der Gesetzlichen und Privaten Kran­ken­ver­siche­rungen (GKV und PKV) an Hand der MMR-Antikörper routinemäßig gemessen werden, wie es z.B. für Röteln in der Schwangerenvorsorge vorgeschrieben ist.

4. Primäres (nach nur einer oder keiner MMR-Impfung) Impfversagen und sekundäres Impfversagen (nach 2 MMR Impfungen) muss Gegenstand infektiologischer Grundlagenforschung werden.

Nur so können epidemiologische Fortschritte erzielt und die besonderen Erkrankungsgipfel bei Jugendlichen und Erwachsenen abgeklärt werden.

Was fehlt ist eine allgemein verbindliche, anerkannte und konsentierte Immunisierungskampagne gegen impfpräventable Risiken. Der "Zwang zu Impfung" erinnert dabei nur an ängstlich-lautstarkes Rufen im finsteren Wald.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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