Ambulante Versorgung
GBA entscheidet pro Herzinsuffizienz-Telemedizin
Nach jahrelangen Diskussionen macht der Gemeinsame Bundesausschuss die telemedizinische Versorgung bei schwerer Herzinsuffizienz zum Teil der ambulanten ärztlichen Versorgung. Doch der Teufel steckt im Detail.
Veröffentlicht:Berlin. Ein Erfolg ist es auf jeden Fall: Bei Patienten mit Herzinsuffizienz der NYHA-Stufen II oder III, die entweder schon einen Herzschrittmacher haben oder in den letzten zwölf Monaten wegen Lungenödem im Krankenhaus behandelt wurden, kann der behandelnde Arzt künftig eine kontinuierliche telemedizinische Betreuung mit täglicher Datenübertragung an ein Telemedizinzentrum (TMZ) veranlassen.
Die direkten Therapieentscheidungen sollen dabei grundsätzlich beim niedergelassenen Arzt verbleiben. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten oder in Situationen, in denen eine besonders intensive Betreuung nötig ist, soll demnach das TMZ die Versorgung absichern.
Kritischer Punkt ist 24/7-Abdeckung
Diese Absicherung durch das TMZ soll, wenn nötig, 24 Stunden am Tag, 7 Tage pro Woche gewährleistet werden, so der GBA in seiner Pressemeldung. Der Beschluss im Wortlaut wird erst in den nächsten Tagen veröffentlicht. Das Thema „24/7“ ist im Vorfeld der heutigen GBA-Sitzung einer der strittigen Punkte gewesen. Ursprünglich gab es demnach einen Beschlussentwurf, der nur an fünf Tagen die Woche eine telemedizinische Betreuung vorsah – obwohl zwei der wichtigsten klinischen Studien zu dieser Thematik, die IN-TIME-Studie und die TIM-HF2-Studie, mit einer 24/7-Überwachung gearbeitet hatten. Die IN-TIME-Studie und die TIM-HF2-Studie lagen, neben zwei weiteren Studien, auch dem Rapid Report des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zugrunde, auf den der GBA seinen Beschluss stützt.
Die fehlende 24/7-Abdeckung hatte unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie im Rahmen des Anhörungsverfahrens scharf kritisiert. Die Kardiologen scheinen in diesem Punkt Gehör gefunden zu haben. Ein weiterer wichtiger Punkt für die DGK war, dass die fachärztliche Mitbetreuung durch ein Telemedizinzentrum gewährleistet sein muss. Auch diese Kritik scheint angekommen zu sein, zumindest ist in der Pressemeldung des G-BA von TMZ-Ärzten mit internistischer und kardiologischer Expertise die Rede.
Vergütung ist noch ungeklärt
Klar ist, wie immer bei GBA-Beschlüssen, dass die Gretchenfrage noch aussteht, nämlich die nach der Vergütung. Wenn das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss nicht beanstandet, muss der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten über die Höhe der Vergütung entscheiden. Ob sich in Deutschland wirklich flächendeckend telemedizinische Angebote für Herzinsuffizienz etablieren werden, wird maßgeblich von der Höhe dieser Vergütung abhängen.