Knapp fünf Jahre nach dem Tod eines Babys an der Uniklinik Leipzig ist eine Hebamme in zweiter Instanz noch nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Die 50-Jährige habe zwar 2008 vor der Geburt des kleinen Tony Fehler gemacht und Sorgfaltspflichten verletzt, urteilte das Landgericht Leipzig am Dienstag.