Bei Privatpatienten sind Behandlungen außerhalb der Sprechstunde, anders als im EBM, über Zuschläge A bis D geregelt. Oft wird auch für Leistungen 'außerhalb der Sprechstunde', also Zuschlag A (70 Punkte, 4,08 Euro, keine Steigerung möglich), behauptet, diese ließen sich nur 'zur Unzeit' abrechnen.