Erneut hat ein Gericht die engen Grenzen für Ärzte, sich gegen Bewertungen auf Onlineportalen zu wehren, aufgezeigt. Wie das Landgericht (LG) Kiel entschied (Az.: 5 O 372/13), sind Notenbewertungen auf Webportalen als Meinungsäußerungen und nicht als Tatsachenbehauptungen zu werten.