Kommentar zum Persönlichkeitsrecht-Urteil
Daten- und Persönlichkeitsschutz ist ein hohes Gut, gerade auch beim Bundesverfassungsgericht. So ist es überraschend, dass die Karlsruher Richter im Beschlussverfahren einen Arzt abgeschmettert haben, der sich mit vollem Namen an den Pranger gestellt sieht.