Kommentar zum Hausarztvertragsende
Selektivverträge werden häufig als Experimentierfeld charakterisiert. Ärzte, Krankenkassen und andere Beteiligte können in einem überschaubaren Umfang Versorgungsformen und Vertragskonzepte erproben. Bewähren sich die neuen Modelle, können und sollten sie breiter ausgerollt werden.