Wenn es um die Kooperation von Kliniken mit niedergelassenen Ärzten geht, müssen Mediziner speziell darauf achten, nicht in juristische Fettnäpfchen zu treten: Bei Honorarärzten, die freiberuflich im Krankenhaus tätig sind, besteht etwa die Gefahr, dass sie bei einer sozialversicherungsrechtlichen Prüf