Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt Kreditnehmern, die ihre Darlehen vorzeitig zurückzahlen wollen, die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung genau zu prüfen. Das sei derzeit häufig Thema, zum Beispiel, wenn die aktuell hohen Preise dazu verleiteten, eine Immobilie vorzeitig zu verkaufen.