Mehr Freiraum bei der Mitarbeiterwahl

Auch ans Arbeitsrecht wagt sich die Koalition heran. Für Praxischefs sind zumindest zwei interessante Aspekte dabei.

Veröffentlicht:

Direkt von der Wirtschaftskrise betroffen, sind Arztpraxen - was die Zahl der Patienten und den Umsatz angeht - bislang nicht. Aber die Regelleistungsvolumen machen mancher Praxis zu schaffen. Daher kommen die Pläne der Regierung, mit arbeitsrechtlichen Änderungen für mehr Beschäftigung in Krisenzeiten zu sorgen, auch Praxischefs zugute.

Bei Honorarengpässen nur befristet Personal einstellen?

Besonders interessant sind dabei die Pläne für die befristeten Beschäftigungsverhältnisse. Die werden in Arztpraxen heute schon häufig genutzt: Denn bei dem überwiegend weiblichen Praxispersonal werden öfter Vertretungen für Mutterschutz und Erziehungszeiten gesucht. Solche begründeten Befristungen waren auch nie ein Problem. Doch die neue Regierung will noch einen Schritt weiter gehen und nun endlich die strengen Regeln für die Befristung ohne Sachgrund aufweichen.

So soll die sachgrundlose Befristung nach einer Wartezeit von einem Jahr künftig auch dann möglich sein, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das würde eventuell auch weniger Nachweispflichten für den Arbeitgeber mit sich bringen.

Die Regelung ist momentan wesentlich strenger: Nach Paragraf 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) darf ein Praxischef nur dann einen (erneuten) befristeten Arbeitsvertrag schließen, wenn die betroffene Praxismitarbeiterin vorher noch nicht bei ihm beschäftigt war.

Minijobber-Regelung auf dem Prüfstand

Ebenfalls eine positive Wende könnte es bei den Minijobs geben. Hier will die neue Regierung prüfen, inwieweit sich die Grenze sozialversicherungsfreier geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse erhöhen lässt. Das könnte in den Praxen für noch mehr Aushilfen bedeuten: Es fallen weniger Personalkosten und weniger Verwaltungsaufwand an.

Eine Altlast, mit der sich die schwarz-gelbe Koalition noch nicht beschäftigt hat, ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das hat vor allem Kleinbetrieben und Freiberuflern einiges an Zusatzarbeit gebracht. Denn um nicht Ärger mit Bewerbern zu bekommen, die nur nach Verstößen gegen das AGG in Anzeigen und Ablehnungsschreiben suchen, müssen Praxen jedes Mal genau prüfen, was sie in Stellenausschreibungen und Briefe an abgelehnte Bewerber schreiben. (reh)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxisabgabe mit Hindernissen

Warum Kollege Gieseking nicht zum Ruhestand kommt

Lesetipps
Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025