Mezzanine Versicherungen - Teilhabe am Fortschritt
Optionale Zusatzversicherungen könnten auch in der GKV den Zugang von Versicherten zu Innovationen offen halten - wenn das den Präferenzen entspricht.
Veröffentlicht:Formelhafte Kompromisse - und dazu zählt der Koalitionsvertrag - sind interpretationsfähig. Einerseits sagt die Koalition den Versicherten in der GKV zu, es bleibe beim gegenwärtigen Leistungskatalog als Basis auch der zukünftigen solidarischen Absicherung. Im Idealfall kann das dynamisch interpretiert werden, so dass auch neue diagnostische und therapeutische Methoden zur Verfügung stehen.
Allerdings: Ob und wie dies realisiert wird, darüber entscheiden nicht Gesetzgeber oder Bundesregierung, sondern im Regelfall eine recht konservative Selbstverwaltung. Die Tendenz geht dahin, Innovationen eher skeptisch zu beurteilen. Ein weiterer Nachteil: Bislang kennt der Gemeinsame Bundesausschuss nur digitale Entscheidungen: ja oder nein, auf jeden Fall gemeinsam und einheitlich.
Die Folge ist, dass unterschiedliche Präferenzen von Versicherten, aber auch unterschiedliche Images und Ausrichtungen von Krankenkassen im Wettbewerb bislang nicht berücksichtigt werden. Von wenigen Ausnahmen abgesehen - sie gelten eher für Zusatzleistungen im Krankenhaus wie Chefarzt-Behandlung oder Einbett-Zimmer - gibt es für die ambulante Versorgung keinen ausgeprägten Zusatzversicherungsmarkt. Schnell ist der Patient bei Individuellen Gesundheitsleistungen, die er voll aus eigener Tasche bezahlt.
Eine Lösung könnten "Mezzanine" (Zwischengeschoss) Versicherungsmärkte sein, für die die Professoren Christian Dierks, Stefan Felder und Jürgen Wasem Vorschläge entwickelt haben.
Sie gehen jedenfalls davon aus, dass bei modernen (neuen) Arzneimitteln aufgrund einer Kosten-Nutzen-Bewertung Höchsterstattungsbeträge festgesetzt werden, die teils erheblich unter dem vom Hersteller gesetzten Preis liegen. Die Differenz muss der Versicherte bezahlen.
Die kann aber auch eine (Zusatz)-Versicherung abdecken. Im Unterschied zum reinen Privatmarkt könnte eine gesetzliche Kasse mit entsprechend vielen Versicherten mit dem Hersteller einen Rabattvertrag abschließen. Günstigere Konditionen sichern mehr Absatz und sind auch eine Chance für mehr Umsatz. Dabei muss sich das Modell der mezzaninen Versicherung nicht auf Arzneimittel beschränken.
Prinzipiell können Kassen heute schon Zusatzangebote in ihrer Satzung festlegen. Nachteil: Das gilt für alle; eine Differenzierung ist nicht möglich. Eine andere Option ist die Verknüpfung von Wahltarifen und selektivem Kontrahieren mit bestimmten Leistungserbringern nach Paragraf 73b, 73c und 130a. Eine dritte Variante wären Tarife, die nach dem individuellen Risiko des Versicherten kalkuliert werden.
- Editorial
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